Wenn man das jetzt so 180% wissen möchte, sollte man besser einen Rechtsanwalt fragen. Und solange eine Person nicht zumindestens darum gebeten hat einen Screen zu entfernen, und wenn dieser keinen schlechten Inhalt über die Person hat brauch man nicht wirklich was befürchten.
Zumal bei "öffentlichen Veranstaltung", wie beispielsweise ein Channel der öffentlich von jedem zugänglich ist gilt sowieso kein Urheberrecht. Bei Privattexten allerdings schon. glücklich