Hallo,
der Notruf wird natürlich nicht aus der Datenbank gelöscht, wenn der Beschuldigte offline geht. Der Verstoß bleibt ja trotzdem bestehen!
Desweiteren wird der Notruf auch dann weiterbearbeitet, wenn Beschuldigte sich nicht mehr online befindet und wird somit nicht in eine "Warteschlange" verschoben, bis der User wieder online kommt.

MfG

Edit: Der Notruf wird auch weiterbearbeitet, wenn der Beschwerdeführer offline geht. glücklich


Bearbeitet von Brösl (10.05.2008, 17:59:55)