Unterschriftensammlung? Die Händler mussten in der Tat ein Vertrag unterschreiben das sie das Spiel nicht vor dem 29. verkaufen. Wenn der " Kiosk " das Spiel so früh bekommen sollte, wird er ein Händler sein der den Vertrag unterschrieben hat, andernfalls würde er das Spiel wohl nicht so früh bekommen.
Wenn er es also doch früher verkauft würde er sich strafbar machen.

Sollte er es aber selber nur von einem Händler beziehen wird auch er es nicht vor Montag haben dürfen.

Aber welcher Kiosk verkauft bitte Computerspiele?

Bei unseren gibt es nur Chips und Bier.