Zitat:
Wenn man keinen Anspruch auf BAB hat, kann man GLAUBE ICH (ka, informier dich am besten) auch Wohngeld beantragen ?!

Nein, als Auszubildender kann man kein Wohngeld beantragen. Wenn man "bedürftig" ist, wird das durch BAB gedeckt.

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Mit 580 Netto (du hast wohl Brutto und Netto verwechselt ;D) bekommt man normalerweise noch Kindergeld, es kommt halt auch darauf an wie sich das im Laufe des Kalenderjahres entwickelt (2. Lehrjahr...) und ob man noch sonstige Einkünfte hat.
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"Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun."
(Orson Welles)