Ich glaub nicht, dass man sich dafür mit den Eltern verkracht haben muss, um das zu bekommen.
Ein Bekannter kriegt das auch auf sein Konto überwiesen, ohne irgendwelche Nachweise bzgl. Elternverhältnis & Co. O.o
Da muss man irwie n Extrantrag stellen, und da das bei dem Bekannten übelst lange gedauert hat, spar ich mir das und lass es mir von meinen Eltern auf mein Konto überweisen. Ist ja auch kein Ding.

@Eddie:
Tja.. mit BAB musste Schweineglück ham. Überleg dir aber besser vorher was du machst, wenn du kein BAB bekommst.
Bei mir wurde es auch zuerst nicht zugelassen (war der Horror), da meine Eltern aber immo kaum was verdienen, hab ich dann mit dem Zusatzantrag auch nur noch Glück gehabt, und meine Mutter hat definitiv mindestens 2 k weniger Netto als deine (falls dein Vater auch nicht mit einbezogen wird). Könnte also knapp werden !

Also deren Berechnung ist ungefähr so.
Jeder hat n Grundbedarf, der müsste derzeit bei 310 Euro liegen. Dann berechnen die ne Pauschale für die Miete von 133 Euro. Falls die Miete höher als 133 ist, bekommt man n Zuschlag von 64 Euro. Der sonstige Bedarf (Arbeitskleidung) ist 10 oder 11 Euro, und dann kommts drauf an, ob du mit dem öffentlichen Verkehr oder mitm egenen Fahrzeug zur Arbeit fährst oder nicht. Da gibts dann je nach Entfernung Pauschalen. Dann gibts noch n Bedarf für Familienheimfahrten von 34 Euro.
Der Gesamtbedarf liegt also ca. bei 600 Euro (musste dir für dich natürlich selbst ausrechnen).
Davon wird dein Bruttoeinkommen abgezogen (und nochmal n Freibetrag von 52 €.. also -52 Euro Abzug), und das Einkommen deiner Mutter .. Also ihr Bruttoeinkommen minus n Freibetrag von 1440 Euro und ich glaub als Alleinerziehende nochmal n Freibetrag von ca. 950 €. Wenn da was über bleibt (also im Plus ist), ist das der Betrag, der auch nochmal vom Gesamtbedarf abgezogen wird.
Also Gesamtbedarf, minus dein Bruttoeinkommen, minus 52 € zusätzlich, minus den + oder - Betrag, der beim Elterneinkommen rausgekommen ist, und das was übrig bleibt, ist dein BAB-Anspruch. Wenn nichts über bleibt, verdient deine Mutter zu viel, und das Amt sagt, dass dein Bedarf durch ihr Einkommen gedeckt st.

- Ist jetzt keine Garantie, aber mal so n grober Ansatz..

..

Wenn man keinen Anspruch auf BAB hat, kann man GLAUBE ICH (ka, informier dich am besten) auch Wohngeld beantragen ?!