Re: Erste Wohnung - Und jetzt?
[Re: ]
- #1438153 - 02.04.2008, 16:56:10
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Eddie015
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Ah +.+ Edit-Time Vorbei.. sry
Noch ne Frage ô.o
Wenn ich am anfang noch keine Waschmaschiene hab ô.o soll ich da inn Wasch-salon ?
:o is das teuer XD ?
und muss ich da 2 stunden bei der wäsche dumm rum stehen o.o ?
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Re: Erste Wohnung - Und jetzt?
[Re: ]
- #1438207 - 02.04.2008, 17:40:37
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Eddie015
Nicht registriert
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omg -.- ich komm mir grade n bisschen doof vor.. bin aber inzwischen schon bei seite 4 x)
also.. :o Meine eltern ^^ da nur meine mam erziehungsberechtig is verdient wesentlich weniger als 3000 ^^ ~anmerk~
also ô.o ~1k
und wie wird das dann gehand habt :o ?
bekomm ich 100 Pro bab ?
und wie läuft das mit dem kindergeld ab :x ? wenn ich dann 18 bin ?
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Re: Erste Wohnung - Und jetzt?
[Re: ]
- #1438247 - 02.04.2008, 18:08:52
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[rock'n'roll queen]
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Nächstes Mal könntest du ja vielleicht erst alles lesen *g* Dann erübrigt sich vieles. Du würdest also 380 € netto verdienen? Ob du Kindergeld bekommst, hängt von vielen Faktoren ab. Da du allerdings eine Ausbildung machst und nicht über die maximal erlaubten jährlichen 7680 € kommst, kannst du mit dem Erhalt von Kindergeld rechnen. Schau dir aber zur Not noch einmal die Regelungen an, nach denen deinen Eltern Kindergeld zusteht zwinker Dann hättest du also ~ 530 € zur Verfügung. Ob du BAB erhältst kann man so nicht sagen, ich würde mich nicht auf die Hoffnung darauf verlassen. Du kannst ja mal diesen BAB-Rechner ausprobieren, aber das Ergebnis ist unverbindlich. Im Endeffekt weißt du erst, wie viel du bekommst, wenn du es beantragt hast. Eventuell könntest du einen Beratungstermin bei der Arbeitsagentur machen, die werden das wohl grob umreißen können. Hier kann dir definitiv niemand sagen, ob du BAB erhalten wirst und wenn ja, wie viel. Da spielen viel zu viele Faktoren eine Rolle. Wenn deine Mutter Erziehungsberechtigte ist, hast du aber dennoch einen Vater, oder? Und wenn deine Eltern z.B. geschieden leben (klingt für mich so?!), dann ist dein Vater ja auch unterhaltspflichtig.
_________________________ "Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun." (Orson Welles)
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Re: Erste Wohnung - Und jetzt?
[Re: Chica911]
- #1438251 - 02.04.2008, 18:12:41
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Eddie015
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Ja aber der hat schulden und zahlt nie unterhalt für mich. Bekomm von dem noch 3000 € :o Also Schuldenmäßig. So hab jetzt alles gelesen :) Ich würde bei GEZ auch nur Auto radio anmelden :P sonst nüx x)
also hier mit dem
250 € Miete + 150 € Nebenkosten
Ich glaub ich hab mich am tele verhört oder das falsch war genommen ^^ ich denk mal 250 € Miete und da is neben schon drine, oder ? ich weiss nich mehr wie viel das so war, aber muss ja diesen monat dann eh anfangen :x mit dem ganzen zeug beantragen und wohnung anfragen und so :o
Das BaB hängt ja AUCH von der Entfernung vom elternhaus ab oder ?
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Re: Erste Wohnung - Und jetzt?
[Re: ]
- #1438258 - 02.04.2008, 18:19:50
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[rock'n'roll queen]
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Nein, die Entfernung ist dabei egal so weit ich das weiß.
Ich weiß nicht, wie sich das verhält, wenn ein unterhaltpflichtiges Elternteil zahlungsunfähig ist... ich würde aber eher denken, dass das denen egal ist und dass du das dann irgendwie gerichtlich o.ä. regeln musst. Da bin ich allerdings, wie gesagt, überfragt.
Wie groß ist denn die Wohnung bzw. das Zimmer? Wahrscheinlich wird es die Warmmiete sein, dann kommen allerdings trotzdem noch einige Kosten wie z.B. Strom auf dich zu. Also so lange ich nicht wüsste, ob ich BAB erhalte, würde ich bei dem geringen Einkommen nicht ausziehen. Das würde zum leben wirklich extrem knapp werden.
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Re: Erste Wohnung - Und jetzt?
[Re: Chica911]
- #1438263 - 02.04.2008, 18:22:55
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Eddie015
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Hm also kumpel von mir bekommt noch so unterstützung und so, und bab, wohnt in der selben stadt wie sein eltern, aber die sind beide arbeitslos.
Bekommt also 250 € Bab, aber mal sehn. Wohnung ich weiss nich ~40-5ß m² aber ich weiss es nicht.. muss mich den monat halt nochmal informieren. Ich hoff mal das klappt alles so wie ich das denke :x
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Re: Erste Wohnung - Und jetzt?
[Re: ]
- #1438275 - 02.04.2008, 18:29:59
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[rock'n'roll queen]
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40 - 50 m²?! Also je nach Wohnlage kann es durchaus sein, dass es sich bei so einer großen Wohnung dann doch um die Kaltmiete handelt.
Na ja, dann informier dich erst einmal, und wenn du richtige Zahlen nennen kannst kannst du dir ja noch einmal Meinungen einholen. Wobei dein Umzug nach dorthin ja scheinbar eh schon sicher ist...
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Re: Erste Wohnung - Und jetzt?
[Re: Chica911]
- #1438277 - 02.04.2008, 18:32:40
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Eddie015
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Ja, und ich weiss nur nich wie ich Bett oder Ähnliches hinbekomme, das wird mein Größtes Problem. Ich hab Pc, Tv , X-Box, Heim kino Anlage. lol.. nur kein bett ô.o und sonst auch nichts, ich bekomm zwar jetzt so altagsgegensstände wie besteck , etc. von eltern, aber sonst :x ich denk ma ich hol mir den sprinter von nem kumpel.. weil 400 km is nid grade wenig, und nich grade optimal wenn man 10x hin und zurück fährt...
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Re: Erste Wohnung - Und jetzt?
[Re: ]
- #1438401 - 02.04.2008, 20:03:55
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Also Umzugskosten kannste beim Amt beantragen.
Zu BAB: Kann dir, wie Nadi schon sagte, keiner zu 100 pro sagen.
Aber ich VERMUTE, dass deine Mutter zu viel Geld verdient.
Also ca. 400 Euro für Miete und 380 Gehalt wird womöglich ohne BAB viel zu wenig sein. Für Kindergeld wirds aber wahrscheinlich reichen. Kriegst du, wenn du nicht zu viel verdienst (was du nicht tust), mindestens 154 Euro. Damit hättest du 534 Euro zur Verfügung, die definitiv nicht reichen werden.
Ich bekomme auch BAB, allerdings verdient meine Mutter nicht mehr so viel und mein Vater ist immo arbeitslos. ABER: Die vom Amt wollen beim Antrag nicht das Elterngehalt von 2008 wissen, also was sie im Moment verdienen, sondern ... 3 oder 4 Jahre zurück. Bei mir wurde das Jahr 2005 abgefragt, als ich Dezember 2007 BAB beantragt habe. Man kann nur den aktuellen Stand (2007/2008) mit einbeziehen, wenn deine Eltern WESENTLICH weniger verdienen als damals, oder eben erwerbsuntätig sind. Dann kannste HINTERHER (nach der ersten Ablehnung/Bewilligung) nochmal n Antrag beantragen/ausfüllen. Hab ich gemacht. Allerdings fangen die dann auch an solche Scherze wie Abfindungen mit einzubeziehen usw.
Das Ding ist halt, dass du BAB erst beantragen kannst, wenn du schon in der Wohnung bist. Du also n Mietvertrag hast. Und da ist es definitiv zu spät, wenn dir einfallen sollte, dass du dir es eigentlich gar nicht leisten kannst.
Falls deine Mutter zu viel verdient .. nach deren Berechnung .. dann sagen dir die vom Amt auch, dass der Bedarf aufgrund des Einkommens der Eltern gedeckt ist. D. h. deine Mutter müsste dich theoretisch finanziell unterstützen können. Die Frage ist halt, ob das bei euch dann klappen könnte oder nicht.
Ansonsten würd ich auf jedenfall günstige Wohnungen raussuchen. 40 - 50 m² klingt für mich schon nach 2 Zi.-whg. und die kosten bei uns in der Stadt ab 450 Euro aufwärts. Muss ja fürn Azubi in deiner niedrigen Gehaltsklasse ja nicht sein ?
p. s. bei deinem elektronikkram wirst du auch noch einiges an stromkosten zusammenkriegen. zwinker
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Re: Erste Wohnung - Und jetzt?
[Re: Vampgirl]
- #1438416 - 02.04.2008, 20:15:42
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Noch ne Ergänzung:
Das mit dem.. "in derselben Stadt wie Eltern wohnen"... Es geht darum, dass unter 18-Jährigen, die während der Ausbildung bei den Eltern wohnen bleiben könnten (Betrieb in der Nähe halt), BAB nicht bewilligt kriegen. Es ist dem Amt erst bei Volljährigen egal, ob du alleine in derselben Stadt wie deine Eltern wohnst oder woanders. Ansonsten.. U-18, die aufgrund des Ausbildungsortes in eine andere Stadt müssen, haben theoretisch Anspruch auf BAB. Ob ses letztlich kriegen, ist wie gesagt ne Sache des Gehalts von dir, deiner Eltern usw.
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Re: Erste Wohnung - Und jetzt?
[Re: Vampgirl]
- #1438480 - 02.04.2008, 21:19:23
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Eddie015
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Hm.. alles klar :x ich Probier mein Glück... ich sag dann bescheid :x
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Re: Erste Wohnung - Und jetzt?
[Re: ]
- #1439130 - 03.04.2008, 18:41:54
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Eddie015
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Also, habe mich gerade wegen einer 1. Raum Wohnung umgefragt, und hätte da eine die ist 26 m² und 210 € + 80 € Nebenkosten. Und nächsten Dienstag oder Donnerstag Schwänz ich einen tag Lehrgang und kümmer mich dann aufn Amt um Bab, Kindergeld und was weiss ich was ich noch so bekommen könnte^^
Ich hoff ma das klappt alles :) ich schreib Montag nochmal wegen der wohnung was der Aktuelle vermieter gesagt hat, und dann nochmal Dienstag wie´s mit BAB bzw. dem rest aussieht.
Mfg Eddie :)
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Re: Erste Wohnung - Und jetzt?
[Re: ]
- #1439144 - 03.04.2008, 18:51:49
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[rock'n'roll queen]
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Also um Kindergeld brauchst du dich nicht kümmern, das bekommen deine Eltern, und nicht du.
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Re: Erste Wohnung - Und jetzt?
[Re: Chica911]
- #1439164 - 03.04.2008, 19:08:48
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Balea-coco
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wenn man 18 ist und noch kindergeld bekommt kann man es auf sein eigenes konto zahlöen lassen!hab ich auch gemacht brauchst natürlich die einverständnis deiner eltern .... aber man kann es auf sein konto gehen lassen ...
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Re: Erste Wohnung - Und jetzt?
[Re: ]
- #1439192 - 03.04.2008, 19:32:30
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[rock'n'roll queen]
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Das ändert aber nichts daran, dass Beantragung etc. pp. Sache der Eltern ist! Und die bekommen jetzt ja auch schon Kindergeld, also muss da erst einmal nichts mehr gemacht werden.
_________________________ "Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun." (Orson Welles)
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Re: Erste Wohnung - Und jetzt?
[Re: Chica911]
- #1439254 - 03.04.2008, 20:36:45
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Flycomer<18
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Hallo,
du kannst nur das Kindergeld auf dein Konto überweisen lassen, wenn du dich nachweislich mit deinen Eltern verkracht hast. Hatte es vor 5 Jahren als ich auszog versucht, da es einfacher ist, aber nach drei abgelehnten Versuchen hab ich es aufgegeben.
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Re: Erste Wohnung - Und jetzt?
[Re: ]
- #1439262 - 03.04.2008, 20:41:51
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Eddie015
Nicht registriert
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Nja :x mal schaun kindergeld, aber ich muss hoffen das ich BAB bekomme, mindestens 200 € , sonst bin ich aufgeschmissen, sonst decken sich meine einnahmen nid mit den ausgaben...
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Re: Erste Wohnung - Und jetzt?
[Re: ]
- #1440624 - 05.04.2008, 13:59:01
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Registriert: 08.04.2003
Beiträge: 10.279
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Ich glaub nicht, dass man sich dafür mit den Eltern verkracht haben muss, um das zu bekommen. Ein Bekannter kriegt das auch auf sein Konto überwiesen, ohne irgendwelche Nachweise bzgl. Elternverhältnis & Co. O.o Da muss man irwie n Extrantrag stellen, und da das bei dem Bekannten übelst lange gedauert hat, spar ich mir das und lass es mir von meinen Eltern auf mein Konto überweisen. Ist ja auch kein Ding.
@Eddie: Tja.. mit BAB musste Schweineglück ham. Überleg dir aber besser vorher was du machst, wenn du kein BAB bekommst. Bei mir wurde es auch zuerst nicht zugelassen (war der Horror), da meine Eltern aber immo kaum was verdienen, hab ich dann mit dem Zusatzantrag auch nur noch Glück gehabt, und meine Mutter hat definitiv mindestens 2 k weniger Netto als deine (falls dein Vater auch nicht mit einbezogen wird). Könnte also knapp werden !
Also deren Berechnung ist ungefähr so. Jeder hat n Grundbedarf, der müsste derzeit bei 310 Euro liegen. Dann berechnen die ne Pauschale für die Miete von 133 Euro. Falls die Miete höher als 133 ist, bekommt man n Zuschlag von 64 Euro. Der sonstige Bedarf (Arbeitskleidung) ist 10 oder 11 Euro, und dann kommts drauf an, ob du mit dem öffentlichen Verkehr oder mitm egenen Fahrzeug zur Arbeit fährst oder nicht. Da gibts dann je nach Entfernung Pauschalen. Dann gibts noch n Bedarf für Familienheimfahrten von 34 Euro. Der Gesamtbedarf liegt also ca. bei 600 Euro (musste dir für dich natürlich selbst ausrechnen). Davon wird dein Bruttoeinkommen abgezogen (und nochmal n Freibetrag von 52 €.. also -52 Euro Abzug), und das Einkommen deiner Mutter .. Also ihr Bruttoeinkommen minus n Freibetrag von 1440 Euro und ich glaub als Alleinerziehende nochmal n Freibetrag von ca. 950 €. Wenn da was über bleibt (also im Plus ist), ist das der Betrag, der auch nochmal vom Gesamtbedarf abgezogen wird. Also Gesamtbedarf, minus dein Bruttoeinkommen, minus 52 € zusätzlich, minus den + oder - Betrag, der beim Elterneinkommen rausgekommen ist, und das was übrig bleibt, ist dein BAB-Anspruch. Wenn nichts über bleibt, verdient deine Mutter zu viel, und das Amt sagt, dass dein Bedarf durch ihr Einkommen gedeckt st.
- Ist jetzt keine Garantie, aber mal so n grober Ansatz..
..
Wenn man keinen Anspruch auf BAB hat, kann man GLAUBE ICH (ka, informier dich am besten) auch Wohngeld beantragen ?!
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Re: Erste Wohnung - Und jetzt?
[Re: Vampgirl]
- #1440995 - 05.04.2008, 19:14:45
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flowerlady13
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Dann frag ich auch direkt mal, wenn ihr schon so rumrechnet.. Ich verdien im ersten Lehrjahr 747 Netto, macht irgendwas mit 580 brutto (oder bisschen mehr..) Ich denk mal Kindergeld wird mir damit erstmal nicht mehr zustehen.. Wenn ich ausziehe würden meine Eltern mri auch nichts mehr geben.. Da ich nicht unbedingt in der Stadt wohne sind hier nicht die teuersten Mieten.. & groß muss die Wohnung für mich ja auch nicht sein.. Könnte das irgendwie hinhauen mit dem ausziehen, oder ist mein Plan total utopisch? Besonders viel essen tu ich auch nicht, wählerisch bin ich da auch überhaupt nicht.. Braucht mir nur grobe Anhaltspunkte geben, was alles für Kosten auf mich zukommen.. Liebe Grüße, Laura.
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Re: Erste Wohnung - Und jetzt?
[Re: Vampgirl]
- #1441632 - 06.04.2008, 14:39:32
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Flycomer<18
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Hallo,
ja ja, den Antrag habe ich auch gestellt & mir sagte man dazu noch, das dieser nur bewilligt wird, wenn man ein gestörtes Verhältnis zum KG-Empfänger hat.
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