Huhu,

Meine Güte Thador, nun komm runter von deinem Roß,DANKE. Irgendwann solltest auch DU einsehen dass sich ein Angeklagter NICHT selber belasten muss, er darf auch sagen "Ich wars nich, ich war zu dem Zeitpunkt kegeln". Er darf aber nicht andere "in die Pfanne hauen". Kannst oder willst du das nicht verstehen? Ein Angeklagter darf also formal lügen, da es nicht bestraft werden wird, wenn man seine Haut zu retten versucht.

Und wenn die Kids Zeugen sind wurde nie gesagt, dass sie Lügen dürfen. Sie dürfen maximal schweigen wenn sie sich bei wahrheitsgemäßer Beantwortung selbst belasten würden. Lügen darf ein Zeuge aber nie.

Und nun kommen wir bitte SOFORT wieder zurück zum Thema, welches nicht lautet "Darf man vor Gericht lügen?" sondern "Funmmeln verboten".

Mfg Manu.

-edit-

Zitat:
Dagegen treffen im Strafprozess des Beschuldigten keine Aussage- und auch keine Wahrheitspflicht. Bei der ersten Vernehmung ist er auf seine Rechte aufmerksam zu machen und er kann unter bestimmten Umständen das Recht haben zu leugnen.


Quelle

Er steht also NICHT unter dem Scheffel der Wahrheitspflicht, darf daher auch lügen.