Re: Fummeln verboten !!! Das neue EU Sexualstrafrecht komm
[Re: Titankavu]
- #1336194 - 11.12.2007, 17:05:37
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Einige Politiker scheinen doch über Hirn zuverfügen ..... "PETTING-PARAGRAF" VOM TISCH
Nach der heftigen Kritik am sogenannten Petting-Paragrafen ist die Verschärfung des Sexualstrafrechts vorerst nicht mehr auf der Tagesordnung des Bundestags. Nach dem Entwurf von Bundesjustizministerin Zypries wären künftig sexuelle Handlungen wie Petting und sexuelle Angebote an Personen unter 18 Jahren unter Strafe gestellt worden. Der Plan erntete scharfe Kritik von allen Oppositionsparteien, die Zypries Prüderie und die Kriminalisierung von Sexualität unter Jugendlichen vorwarfen
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Re: Fummeln verboten !!! Das neue EU Sexualstrafrecht komm
[Re: ]
- #1336237 - 11.12.2007, 17:46:01
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Oink!
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Hallo,
I>Gauloises<I, dürfte man bitte deine Quelle erfahren? Außerdem - gilt das für den gesamten Gesetzentwurf oder nur für einen Teil?
Abgesehen davon halte ich diese Regelungen ebenfalls für maßlos überzogen. Eine härtere Bestrafung für Erwachsene, die sexuellen Kontakt zu Jugendlichen haben, könnte ich ja noch nachvollziehen - aber ohne jede Rücksicht auf das Alter sexuellen Kontakt mit / unter Jugendlichen bzw. allein den Versuch strafbar zu machen halte ich persönlich für eine - aus meiner Sicht - bodenlose Unverschämtheit.
Wenn ich das richtig verstanden habe würde sich ja nach diesem Gesetzesentwurf - rein theoretisch / hypothetisch - sogar ein 14jähriger, der ein 14-17-jähriges Mädchen in der Hoffnung auf sexuellen Kontakt einlädt, strafbar machen, und zwar im selben Umfang wie ein 35jähriger, der ein 14-jähriges Mädchen verführt. Das kann doch wohl nicht Sinn der Sache sein?
Tobi.
Bearbeitet von Badboy1990XXL (11.12.2007, 17:46:56)
_________________________ tl;dr
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Re: Fummeln verboten !!! Das neue EU Sexualstrafrecht komm
[Re: Badboy1990XXL]
- #1336253 - 11.12.2007, 18:07:09
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I don't really care.
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Ort: Herrenberg - Baden-Württemberg...
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SAT. 1 Videotext: "Detailfragen noch ungeklärt" Der Bundestag wird das heftig kritisierte neue Sexualstrafrecht an diesem Donnerstag doch noch nicht verabschieden. Die Entscheidung darüber sei in das neue Jahr verschoben worden, sagteder rechtspolitishe Sprecher der SPD-Fraktion, Stünker. Er begründete die mit der Klärung einer Detailfrage und wies Vorwürfe der Opposition, das Gesetz solle Jugendsex unter Strafe stellen, als abenteuerlich und unzutreffend zurück. Die Struktur des Gesetzes werde nicht geändert.
unschlüssig Michi
_________________________ Je höher die Stellung eines Vorgesetzten, desto mehr Fehler darf er machen. Und wenn er nur noch Fehler macht, dann ist das sein Stil.
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Re: Fummeln verboten !!! Das neue EU Sexualstrafrecht komm
[Re: Badboy1990XXL]
- #1336254 - 11.12.2007, 18:07:22
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Re: Fummeln verboten !!! Das neue EU Sexualstrafrecht komm
[Re: ]
- #1336330 - 11.12.2007, 19:17:55
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Bald aber kann schon dann die Polizei an der Türe klingeln, wenn (...) die Mutter des Mädchens Anzeige erstattet WENN die Mutter Anzeige erstattet. rolleyes In meinem Satz zu dem obigen Zitat war ich davon ausgegangen, dass in der ganzen Familie Friedefreudeeierkuchen herrscht wenn die Tochter ihren Freund liebt und mit diesem somit auch Sex hat.... ich meinte damit keinesfalls die Kiddies die einfach mal was ausprobieren wollen - da ist es ja dann verständlich, wenn die Eltern Anzeige erstatten... kommt alles auf die Leute an.
Bearbeitet von Plumbümchen (11.12.2007, 19:18:48)
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Re: Fummeln verboten !!! Das neue EU Sexualstrafrecht komm
[Re: Plumbümchen]
- #1336509 - 11.12.2007, 22:10:52
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Sollte die Mutter als einzige Zeugin Anzeige erstatten, würden aber beide Sexualpartner (die zugegeben Angeklagte sind und damit lügen dürfen) das Gegenteil behaupten, dann hat sich die Sache gegessen..
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Re: Fummeln verboten !!! Das neue EU Sexualstrafrecht komm
[Re: ]
- #1336542 - 11.12.2007, 22:42:28
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Man darf nicht lügen, nur die Aussage verweigern?!
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Re: Fummeln verboten !!! Das neue EU Sexualstrafrecht komm
[Re: ]
- #1336599 - 12.12.2007, 00:29:23
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Man darf nicht lügen, nur die Aussage verweigern?! Doch, als Angeklagter darfst du in Deutschland vor Gericht lügen. Maximal Aussage verweigern (bei ansonsten belastender Aussage gegen sich selbst oder nahe Angehörige) gilt für Zeugen. Wir sind zum Glück nicht in Amerika, wo jeder vor Gericht als erstes vereidigt wird... glücklich
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Re: Fummeln verboten !!! Das neue EU Sexualstrafrecht komm
[Re: ]
- #1336633 - 12.12.2007, 03:33:53
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TeutonischerSturm
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Mysticus Insanus, was redest Du hier für nen schwachsinn? Vor Gericht darfst Du nicht lügen, ob vereidigt oder nicht, wer vor Gericht eine Ausage macht muss die Wahrheit sagen. Denn ob nun vereidigt oder nicht gilt, wer eine Falschaussage macht vor Gericht begeht eine Strafbare Handlung. Ohne Vereidigt seien bekommt man maximal allerdings nur nen Bußgeld aufgebrummt und wenn man ne Falschaussage mit Vereidigung macht eben entweder sehr teuer oder gar Haftstrafen. Also bitte, erzähl den leuten hier nicht man dürfe Lügen vor Gericht denn es ist wie ich sagte egal ob Du vereidigt bist oder nicht, eine Lüge ist eine Falschaussage und diese sind immer Strafbar!
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Re: Fummeln verboten !!! Das neue EU Sexualstrafrecht komm
[Re: FuerstThador]
- #1336764 - 12.12.2007, 13:58:31
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Gelöschter Nutzer
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Hallo,
Thador, möchtest du lesen? Gut, dann tu es. Ein ANGEKLAGTER darf lügen (sofern er schuldig ist darf er sagen, dass er es nicht ist und Tatsachen verdrehen). Aber dies gilt auch NUR fuer Angeklagte.
Zeugen, ob Familienangehörige oder nicht, muessen aber die Wahrheit sagen. Familienanghörige dürfen darüber hinaus von Vornerein die Aussage verweigern aufgrund des Verhältnisses, alle anderen nur dann, wenn sie sich selbst belasten.
Trotzdem denk ich auch, dass dieses Gesetz falsche Signale gesendet haette. Man dürfte nicht mit Mädels ins Kino und danach mit ihr schlafen (beispielsweise), weil dann gesagt würde, man habe das Mädel gekauft - sorry, sowas ist Schwachfug.
Mfg Manu.
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Re: Fummeln verboten !!! Das neue EU Sexualstrafrecht komm
[Re: FuerstThador]
- #1337329 - 13.12.2007, 00:49:24
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Gelöschter Nutzer
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Naja, Fuerst Thador... Du kennst den Satz mit "Wenn man keine Ahnung hat..."?
Kleiner Tipp: Er geht nicht so weiter "...erst mal dem anderen unterstellen er würde Schwachsinn reden." bäh
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Re: Fummeln verboten !!! Das neue EU Sexualstrafrecht komm
[Re: ]
- #1337337 - 13.12.2007, 01:56:30
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TeutonischerSturm
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Und da Mystic meint nun einmal zu Spammen, hier mal etwas was nen Rechtsanwalt dazu mal sagte: Als Angeklagter "darf" man zwar nicht lügen, es wird aber nicht gesondert sanktioniert. Es sei denn es kommt heraus, und man bekommt wegen der Uneinsichtigkeit in der Sache selbst dann eine höhere Strafe. Die Lüge an sich wird aber nicht bestraft. Auch wird der Angeklagte ja nicht vereidigt. Ausnahmen bestehen dann, wenn man durch die Lüge jemand anderen fälschlich beschuldigt. Dies wäre dann aber auch wieder eine eigene Straftat für sich. Ansonsten gilt aber immer, dass man sich nicht selbst belasten muss, und daher wird oft gelogen, dass sich die Balken biegen. Sinnvoll ist dies aber tatsächlich in den seltensten Fällen, denn Richter und Staatsanwälte sind ja üblicherweise auch nicht so ganz naiv, und "zeigen es" dem uneinsichtigen Täter dann gerne mal so richtig, während ein offenes Geständnis mit Rabatten belohnt wird, von denen sich der Mediamarkt noch eine Scheibe abschneiden kann.
Ganz anders sieht die Sache übrigens vor den Zivilgerichten aus. Da kann eine Lüge richtig teuer werden, weil man sich ggf. eines (versuchten) Prozessbetruges schuldig macht, und dann dafür vor dem Strafgericht landet Quelle: http://www.wer-weiss-was.de/ Kannst Dich da gern auch in Zukunft schlau machen, sind genug Anwälte da die Dir alle Fragen beantworten. Sprich das Lügen ist nicht erlaubt, es wird nur nicht Sanktioniert, ausser eben wie gesagt beim Zivilgericht da wird es Sanktioniert und eben auch in der form weil... aber naja...nix anderes hab ich ja in meinem Neitrag ausgesagt, aber was Diskutiere ich eigentlich noch mit Dir Mystic wo Du ja eh alles besser wissen willst... Ich Glaub da doch lieber den Worten des Anwalts als den deinen. So damit denke ich wäre es nun doch mal geklärt das es keinen § gibt der Dir das Lügen erlaubt.
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Re: Fummeln verboten !!! Das neue EU Sexualstrafrecht komm
[Re: FuerstThador]
- #1337375 - 13.12.2007, 10:17:12
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Gelöschter Nutzer
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Ach, Thador, Thador... ich zitier dich mal: Vor Gericht darfst Du nicht lügen, ob vereidigt oder nicht, wer vor Gericht eine Ausage macht muss die Wahrheit sagen. Denn ob nun vereidigt oder nicht gilt, wer eine Falschaussage macht vor Gericht begeht eine Strafbare Handlung. [...] egal ob Du vereidigt bist oder nicht, eine Lüge ist eine Falschaussage und diese sind immer Strafbar! Widerspricht sich mit der Aussage des Anwalts: Als Angeklagter "darf" man zwar nicht lügen, es wird aber nicht gesondert sanktioniert. [...] Die Lüge an sich wird aber nicht bestraft. Auch wird der Angeklagte ja nicht vereidigt. Ausnahmen bestehen dann, wenn man durch die Lüge jemand anderen fälschlich beschuldigt. [...] Ansonsten gilt aber immer, dass man sich nicht selbst belasten muss, und daher wird oft gelogen, dass sich die Balken biegen. Eine Pflicht zur Selbstbezichtigung besteht nicht (weder für Zeugen noch für den Angeklagten), und auf den Angeklagten wird der Straftatbestand der uneidlichen Falschaussage nicht angewandt (Meineid eh nicht - wie gesagt, wir sind nicht in den USA). Das kommt einem "dürfen" schon sehr nahe, wie dein Anwalt ja schon durch die Gänsefüßchen zum Ausdruck gebracht hat. Bleibt also die Frage, wie du aus "wird nicht gesondert sanktioniert" eine Bestätigung deines "ist immer strafbar" ableiten möchtest. Privatlogik? Dass ein Geständnis strafmildernd ist und somit ein Angeklagter, dem ohne Geständnis anderweitig die Tat nachgewiesen werden kann, sich selbst ein Bein stellt, habe ich nie bestritten (und es eigentlich für selbstverständlich gehalten rolleyes ). Ich finde meine Aussage jedenfalls in deinem Zitat bestätigt und nicht widerlegt. Wäre ich Richter, müsste ich eher dich wegen Uneinsichtigkeit härter bestrafen. rolleyes zwinker
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Re: Fummeln verboten !!! Das neue EU Sexualstrafrecht komm
[Re: ]
- #1337401 - 13.12.2007, 11:51:08
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TeutonischerSturm
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Uneinsichtig? Ähm wie war das...? Eine Lüge vor Gericht gilt als Prozessbetrug? Prozessbetrug ist eine Straftat. Also wieso sollt ich uneinsichtig seien... derjenige der Behauptet man DARF vor Gericht Lügen bist doch Du Mysticus Insanus und nicht ich und das Gesetz sagt man DARF NICHT Lügen vor Gericht. Somit muss ich nichts einsehen da das Gesetz genau das aussagt was ich aussage. Doch Du bleibst ja deinem §Schuldig der das Lügen erlaubt und Du bist doch der, der hier in bringschuld ist somit es per § zu widerlegen das Lügen Erlaubt is... also... pssst Deine Uneinsichtigkeit versteh ich nicht.
Zumal es auch Äußerst unmoralisch ist Kindern und Jugendlichen in einem Forum zu erzählen man dürfe vor Gericht Lügen, obwohl man es nicht darf und nur Nachteile Bringt. Das ist ziemlich Jugendgefährdent wenn man versucht Kindern und Jugendlichen beizubringen man könne ruhig vor Gericht Lügen. Immerhin machen gerade Kinder und Jugendliche genau das was man in Foren so zu lesen bekommt oftmals... Aber naja.. Dann bring den Kids hier ruhig weiter sowas bei Mysticus Insanus, ich bring ihnen da doch lieber bei das man es eben nicht darf.
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Re: Fummeln verboten !!! Das neue EU Sexualstrafrecht komm
[Re: FuerstThador]
- #1337407 - 13.12.2007, 12:03:03
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Gelöschter Nutzer
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Huhu, Meine Güte Thador, nun komm runter von deinem Roß,DANKE. Irgendwann solltest auch DU einsehen dass sich ein Angeklagter NICHT selber belasten muss, er darf auch sagen "Ich wars nich, ich war zu dem Zeitpunkt kegeln". Er darf aber nicht andere "in die Pfanne hauen". Kannst oder willst du das nicht verstehen? Ein Angeklagter darf also formal lügen, da es nicht bestraft werden wird, wenn man seine Haut zu retten versucht. Und wenn die Kids Zeugen sind wurde nie gesagt, dass sie Lügen dürfen. Sie dürfen maximal schweigen wenn sie sich bei wahrheitsgemäßer Beantwortung selbst belasten würden. Lügen darf ein Zeuge aber nie. Und nun kommen wir bitte SOFORT wieder zurück zum Thema, welches nicht lautet "Darf man vor Gericht lügen?" sondern "Funmmeln verboten". Mfg Manu. -edit- Dagegen treffen im Strafprozess des Beschuldigten keine Aussage- und auch keine Wahrheitspflicht. Bei der ersten Vernehmung ist er auf seine Rechte aufmerksam zu machen und er kann unter bestimmten Umständen das Recht haben zu leugnen. Quelle Er steht also NICHT unter dem Scheffel der Wahrheitspflicht, darf daher auch lügen.
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Re: Fummeln verboten !!! Das neue EU Sexualstrafrecht komm
[Re: ]
- #1337416 - 13.12.2007, 12:34:48
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Familymitglied
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Beiträge: 1.252
Ort: Feuchtwangen
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Ich frage mich, warum der Thread nicht geschlossen wird. Denn in S&S wird das bereits das Gleiche, nur schon länger, diskutiert. KLICK
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Re: Fummeln verboten !!! Das neue EU Sexualstrafrecht komm
[Re: Newposse]
- #1337421 - 13.12.2007, 12:52:30
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TeutonischerSturm
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Beiträge: 5.630
Ort: NRW
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Newposse gute Frage, nächste Frage. ;)
ItzNoGood Du willst weg vom OffTopic und meinst dann einfach als Mod weiter im OffTopic bleiben zu können ohne das es ne Antwort drauf gibst weil Du ja sagst Sofort weg vom OffTopic? Sorry ItzNoGood, aber so geht’s ja nicht, soviel zum Thema Hohes Roß gelle. ;)
Es gibt nunmal § Die das Lügen(auch als Angeklagter) als Prozessbetrug ansehen und das man nicht Lügen darf... und jene Gesetze stehen über den Restlichen §, so sprach es zumindest mal das Verfassungsgericht in Karlsruhe... aber nunja... sei es drum... willst ja das letzte Wort haben ItzNoGod, dann lass ich Dir halt mal das letzte Wort da wenn nen Mod sagt weg vom OffTopic dann eben weg vom Thema. Gibt ja eh auf jeden § nen gegen § in unserem Land was am ende dazu führt das kaum noch wer durchblickt der nicht gerade Jura zuende Studierte und selbst die habens schwer.
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Re: Fummeln verboten !!! Das neue EU Sexualstrafrecht komm
[Re: Newposse]
- #1337422 - 13.12.2007, 12:53:47
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Gelöschter Nutzer
Nicht registriert
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Huhu,
Davon ab dass ich nich denke, dass es wirklich ein Thema fuer S&S ist (freischalten ist das eher nicht nötig, denke ich.) hat es hier ca genausoviele Beiträge und es wird prinzipiell anders rangegangen. Deswegen lass ich den Thread hier offen. Und in S&S ist auch eine wirkliche Diskussion zu dem Thema schwerer.
Mfg Manu.
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Re: Fummeln verboten !!! Das neue EU Sexualstrafrecht komm
[Re: Plumbümchen]
- #1337427 - 13.12.2007, 12:59:13
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Gelöschter Nutzer
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WENN die Mutter Anzeige erstattet. Es muss nicht unbedingt die Mutter sein, auch jeder andere könnte eine Anzeige machen - zum Beispiel eine eifersüchtige Person. zwinker
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Re: Fummeln verboten !!! Das neue EU Sexualstrafrecht komm
[Re: ]
- #1337491 - 13.12.2007, 14:07:53
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Wadenbeisser
Registriert: 13.12.2004
Beiträge: 8.474
Ort: Couch
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zum lügen kurz jeder kann lügen sich nur nicht erwischen lassen denn jeder kann auch rauchen. zwinker also redet euch doch nicht die köpfe daran heiss.
zum thema selber hab ich mich vor tagen mal umfassend belesen und auch gelesen was anwälte und psychologen dazu sagen. man hat dort seitens der anwälte mal eine ganze reihe von fallbeispielen aufgelistet und es ist wohl das abartigste was man seit dem mittelalter versucht hat durchzuboxen.
eine verschärfung oder besser gesagt überarbeitung des sexualstrafrechts mag zwar seine grundlage haben aber was da zusammengebastelt wurde ist doch absolut abartig und schiesst meilenweit am ziel dem schutz der kinder und jugendlichen und der eindämmung der sexualdelikte vorbei. im jahre 2000 nach christi überhaupt auf solche gedanken zu kommen ist doch armseelig³ die sollten die verfasser oder gedankenträger dieser entwürfe mal in die klapper schicken und gründlich checken.
_________________________ Die Signatur hat Insolvenz angemeldet
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