Wenn ihr keinen Sex habt, darfst du das eh. Nach der momentanen Rechtslage dürft ihr, sofern die Erziehungsberechtigten Bescheid wissen und keine Einwände haben (und natürlich sofern das Ganze auf freiwilliger, einvernehmlicher Basis passiert - aber das setze ich mal als selbstverständlich voraus!), auch miteinander schlafen (da sie über 14 aber unter 16 ist).

Wie das nach dem womöglich in Kürze verabschiedeten - und in meinen Augen überflüssigen - neuen Sexualstrafrecht aussehen würde, weiß ich nicht.