Hallo,
Thador, möchtest du lesen? Gut, dann tu es. Ein ANGEKLAGTER darf lügen (sofern er schuldig ist darf er sagen, dass er es nicht ist und Tatsachen verdrehen). Aber dies gilt auch NUR fuer Angeklagte.
Zeugen, ob Familienangehörige oder nicht, muessen aber die Wahrheit sagen. Familienanghörige dürfen darüber hinaus von Vornerein die Aussage verweigern aufgrund des Verhältnisses, alle anderen nur dann, wenn sie sich selbst belasten.
Trotzdem denk ich auch, dass dieses Gesetz falsche Signale gesendet haette. Man dürfte nicht mit Mädels ins Kino und danach mit ihr schlafen (beispielsweise), weil dann gesagt würde, man habe das Mädel gekauft - sorry, sowas ist Schwachfug.
Mfg Manu.