Ich hab da noch mal was raus gesucht:

Alter stand, vor 2003:

[img]http://mitglied.lycos.de/bluephoenix82/temp/Juschugesetz.JPG[/img]



Aktueller Stand:

Der Schutz von Jugendlichen unter 16 Jahren

Grundsätzlich ist einvernehmlicher (d.h. freiwilliger) Sex
mit Minderjährigen ab 14 Jahren straffrei.
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
§ 182 StGB
Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren ist für über
18-jährige verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausgenutzt
oder Entgelt geleistet wird (Geldstrafe bzw.
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren).
Ebenfalls strafbar ist Sex mit Jugendlichen unter
16 Jahren, wenn Personen über 21 Jahre dabei die fehlende
Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung
ausnutzen (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu
3 Jahren).

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

§ 174 Abs. 1 Ziff 1 und 3 StGB
Sex mit Schutzbefohlenen (Personen unter 16 Jahren,
die jemandem zur Erziehung, Ausbildung oder zur
Betreuung in der Lebensführung anvertraut sind bzw.
leibliche oder angenommene Kinder unter 18 Jahren) ist
verboten und wird mit Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis
zu 5 Jahren bestraft.
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Der einzige Weg, einen Freund zu haben, ist der, selbst ein solcher zu sein.