Auch wenn vorallem die erste Nationalhymnen Strophe wohl eher ungern gesehen wird ist sie nicht verboten.

Sie ist nur nicht mehr geschützt (das "verschandeln" der Nationalhymne ist verboten, da Strophe 1&2 nicht mehr geschützt sind, ist es bei ihnen, - wie bei allen anderen Liedern (außer der Offiziellen Nationalhymne) erlaubt) aber nicht verboten.

Besonders fraglich ist es für mich, warum manche sogar meinen die 2te Strophe wäre verboten, im Grunde wird dort über deutschen Wein und deutsche Frauen gesungen...

Naja, auch wenn das schreiben/singen der ersten Strophe eingentlich recht "idiotisch" ist, da weder Maas, Memel, Etsch oder Belt noch in Deutschland liegen ist es nicht verboten und dürfte eingentlich nicht bestraft werden, sonst müsste man bei jedem geschrieben Liedtext ebenfalls so handeln...

Auch wenn ich persönlich das schreiben/singen der ersten Strophe nicht verstehe (aus oben genannten Gründen und eben der Geschichte), ist es nicht verboten und "nur" weil einmal ein kranker Mensch diesen Text missverstanden hat, sollte man nicht ohne jeglichen rechtlichen Hintergrund eine Sperre vornehmen - den rechtlich ist es eindeutig erlaubt.


Bearbeitet von BlueSheep1 (27.10.2007, 21:48:53)