Hallo,

Zitat:
Nicht jeder Student und Auszubildende kann sich befreien lassen, sondern nur die, die Anspruch auf Leistungen wie BAFöG oder BAB haben.

stimmt, Tote zahlen ja auch keine GEZ Gebühren. ~> Auch Azubis haben Anspruch auf Befreiung & ich bekomme kein BAB, Bafög, o.ä. und habe dennoch meine Befreiung. ~> Einkommensgrenzen geben dann den Ausschlag.

Zitat:
ALLERHÖCHSTENS wenn jemand ca. 500 Meter weiter in einem anderen Haus steht und mim Fernglas reinguckt.

Wäre es nicht zulässig. ~> Mich haben sie zu Anfang nicht einmal Zwangsangemeldet als das GEZ-Männchen vor Ort war, den Fernseher hörte & sah.
Ich bekam nur ein Schreiben das ich mich Strafbar machen würde, wenn ich den Fernseher nicht anmelde.


Kall Mou Dei, das hilft nichts. ~> Meine Schwester zahlt auch lediglich Radio & trotzdem steht der GEZ Mann regelmäßig alle 1 - 2 Monate vor der Tür.