Zitat:
Hallo,

Studenten, Auszubildene, Rentner & Arbeitslose können sich schriftlich befreien lassen.


Ich wiederhole mich ja nur ungern, aber das stimmt SO nicht!!! Nicht jeder Student und Auszubildende kann sich befreien lassen, sondern nur die, die Anspruch auf Leistungen wie BAFöG oder BAB haben.

Siehe hier!!!
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"Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun."
(Orson Welles)