Zitat:
Ich versteh das ganze garnicht ehr ò0 ?

Und genau das ist immer wieder das Hauptproblem, dass es nicht verstanden wird, was in den AGB bezüglich der Regelung zu Musik auf der HP steht.
Dabei ist das gar nicht so schwer, wenn man einfach endlich mal ALLES und auch RICHTIG liest, was dort in der AGB unter dem Punkt zur Musik und HP drinsteht.
Nämlich das:

11.4
[color:"red"]Der Gebrauch oder die Verlinkung von urheberrechtlich geschütztem Material ist Nutzern nur gestattet, soweit dies im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und der jeweils geltenden Geschäftsbedingungen des Urhebers bzw. des Anbieters geschieht oder durch den jeweiligen Anbieter oder Urheber gesondert gestattet wurde.[/color]
Nutzer dürfen dieses Material nicht über diesen erlaubten Rahmen hinaus vervielfältigen, nachbilden, übertragen, vertreiben, veröffentlichen, kommerziell verwerten, auf andere Weise in elektronischer oder anderer Form in ein anderes Datenformat übertragen oder in sonstiger Weise nutzen. Insbesondere ist es unzulässig, Markennamen oder Markenzeichen unabhängig davon, ob dies in ursprünglicher oder veränderter Form oder durch Verlinkung mit einer anderen Domain im Internet geschieht, zu verwenden.
Dem Nutzer ist bekannt, dass die Verletzung urheberrechtlicher Schutzrechte Grundlage von Schadenersatzansprüchen ist und stellt die Knuddels.com GmbH & Co KG und den Betreiber der Seite Knuddels.de auf erstes Anfordern von eventuellen Schadensersatzforderungen Dritter, die aus einer solchen Verletzung von Urheberrechten herrühren, frei.

11.5
[color:"red"]Musik und Videos unterliegen in der Regel Urheberrechten. Sie dürfen daher nicht ohne Einverständnis des Urheberrechtsinhabers veröffentlicht oder verbreitet werden. Daher ist die Einbindung von Musik und Videos in eine Homepage nur gestattet, soweit einer Veröffentlichung und Verbreitung dieses Materials keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, entgegenstehen.[/color] Vor einer Einbindung von Musik und Videos in eine Homepage ist der User selbst verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass dieses Material frei von derartigen Rechten ist. Sollte das Material urheberrechtlich geschützt sein, so ist eine Einbindung in eine Homepage nur dann zulässig, wenn eine ausdrückliche Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers vorliegt. Der Betreiber des Internetangebotes von Knuddels.de behält sich für den Fall der Einbettung urheberrechtlich geschützten Materials die Löschung bzw. Sperrung der Nutzerhomepage vor.





DAS heißt ganz klar, Musik für die jemand die Rechte nicht vertraglich vom Urheber oder durch eine Lizenz der GEMA erworben (oder die er nicht komplett selber komponiert, aufgenommen und getextet) hat ist nach wie vor auf der HP VERBOTEN, weil es ohne Genehmigung illegale Verbreitung ist und man kann, sofern die Musikindustrie und/oder ein Urheber es mitbekommt, dass man es unerlaubt trotzdem auf HPs verbreitet wird von den Urhebern und/oder der Musikindistrie eine Strafanzeige und eine Schadensersatzforderung, die pro Song bei mehreren 1000 Euro liegen kann, auf den Tisch bekommen.

Es sollte sich also JEDER ganz genau und im eigenen Interesse überlegen, ob er das riskieren will, denn dass man erwischt geht kann verdammt schnell gehen und wird dan richtig teuer (mal abgesehen davon, dass die Ermittlungsbehördn bei den und für die Ermittlungen auch erstmal die Rechner usw. beschlagnahmen um zu prüfen wieviel illegale Musik usw. jemand hochlädt / runterlädt und anbietet).





Brummi
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~> Sich selber ein Bein zu stellen ist halt immer noch die zuverlässigste Art um wirklich auch gründlich auf die Schnauze zu fallen <~