Zitat:
ich dachte bei youtube.com ist es legal!

Genau das denken seit der AGB-Änderung und seit der News im Chat sehr viele.
Die News die du damit meinst ist ja folgende:
"Unproblematisch ist in der Regel die Einbindung von Videoplayern großer Internetseiten (wie z.B. YouTube, MyVideo, ...)."
Doch dieser Satz ist vom Betreiber in sofern völlig unüberlegt eingesetzt worden, da er den Usern der Knuddels-HP suggeriert, dass angeblich die Sachen der dort genannten Videoportale frei von Urheberrechten sein kann.
Doch das ist in keinem Fall so, wie man auch deutlich in einem anderen und wesentlich wichtigerem Satz der News direkt darüber sehen kann.
Und zwar Folgenden:
"Aber achtet unbedingt darauf, dass ihr durch die Einbindung nicht die Urheberrechte Dritter verletzt, da ihr ansonsten vom Urheber kostenpflichtig abgemahnt werden könntet."
Genau hier wrd klar, dass man in jedem Fall trotzdem IMMER darauf zu achten hat, wer Inhaber der Urheberrechte und damit auch Inhaber des alleinigen Bestimmungsrechtes zu Verbreitung von Bild- und Tonmateriel hat.
Und dazu muss man eben ganz genau das Urhebergesetz (UrhG) kennen um zu wissen, dass es überhaupt kein rechtefreies Material bei Musik und Video (Film) gibt, denn insbesondere der ~> Abschnitt 3 Urheberrechtsgesetz besagt ganz deutlich WER Urheber ist, und ~> Abschnitt 4, Unterabschnitt 3 Urheberrechtsgesetz besagt ganz deutlich WER das alleinige Verwertungsrecht und damit auch das Recht der alleinigen Bestimmung über die Art der Verwertungen (und dazu zählen auch IMMER die Rechte der Verbreitungen) an Werken mit Ton- und Bildinhalten (auch Filme / Videos) hat und ~> Abschnitt 5, Unterabschnitt 2 Urheberrechtsgesetz regelt ganz klar die Nutzungsrechte.
Insofern ist das was unser lieber Holgi als Knuddelsbetreiber da mit seiner AGB-Änderung und der News absolut leichtfertig und fehlerhaft suggeriert einfach nur völliger Unfug und nicht in Ordnung, denn er gaukelt damit den Usern vor, sie könnten angeblich jegliches Material von den z.B. genannten Videoplattformen bedenkenlos nutzen und verwenden.
DAS ist bei weitem NICHT so, denn auch ein Holgi als Betreiber kann und darf sich nicht mit irgendwelchen Änderungen seiner Bestimmungen über gesetzliche Bestimmungen hinwegsetzen, wie ja auch ganz unten in den AGB sogar verankert hat, denn dort schreibt er ja, dass in Knuddels die Gesetze der BRD gelten.



Daher mein Tipp:
Wer diese gesetzlichen Vorgaben nicht genau kennt und versteht, der sollte einfach im eigenen Interesse die Finger von den Einbindungen (Verbreitungen) irgendwelcher Film-, Video- und Tonaufnahmen auf der HP lassen.





Brummi
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~> Sich selber ein Bein zu stellen ist halt immer noch die zuverlässigste Art um wirklich auch gründlich auf die Schnauze zu fallen <~