Da Holgi nun schlauerweise ( rolleyes ) die AGBs überarbeitet hat, sind Audioinhalte inzwischen gestattet, solange die Dinge in Punkt 11.5 der AGBs eingehalten werden.
Somit widerrufe ich meinen vorherigen Beitrag, da der Auszug nicht mehr stimmt.
[Manchmal frägt man sich echt, was Holgi sich beim Geschäft denkt rolleyes]