Hey,
sämtliche Einbettungen und Verlinkungen (einschließlich Weiterleitungen) zu Musikobjekten sind verboten. Musikobjekte sind in dem Fall alle Dateien und codiertechnische Einrichtungen, die Musik jeglicher Art wiedergeben bzw. zum Abspielen bereitstellen (z.B. Audioplayerelemente).
Es spielt dabei keine Rolle ob die Bereitstellung als Einbettung (wird generell durch den HP-Audiofilter gesperrt), als Link, als Weiterleitung oder als InlineFrame bzw. InlineLink erfolgt.
Es ist Homepage-Admins gestattet auch ohne Vorwarnung eine Homepage mit Musikinhalt vorläufig zu sperren.
Das Verbot von Musikinhalten auf verlinkte Seiten, die automatisch – also ohne Aktivierung des Besuchers – starten, gilt ebenso.
J kopfstand
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Internet is doch fein. Früher konnte ich nur ein paar Nachbarn nicht leiden. Heute hasse ich Menschen aus aller Welt.