Hallo,
es ist mal wieder spannend, was für Gesetze es scheinbar gibt.

Zitat:
Mary1980 Du es ist so oder so eine Straftat wenn ein 19Jähriger mit einer 14Jährigen zusammen ist.


Welche Straftat sollte denn das sein? Verbotenes Händchenhalten?

Die Justiz interessiert das ganze recht wenig, solange es nicht zu sexuellen Handlungen kommt. Bevor aber weiter wild spekuliert oder einfach nur Mist erzählt wird, hilft vielleicht der vorherige Blick ins Gesetz. Zutreffend ist vorallem §182 StGB.

Wer verständlicherweise keine Lust auf Gesetzestexte hat, dem sei dieser sehr übersichtlich gestalte Überblick über die Rechtslage ans Herz gelegt.

Gruß
Iam
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"Er begann als Kanzler der Beliebtheit, wurde Kanzler der Beliebigkeit, dann der Unbeliebtheit, dann der Unbeirrbarkeit" (Er war Deutschland; SZ vom 21.11.2005)