Guten morgen,

ich bin Auszubildender im ersten Lehrjahr (ab August 2. Lehrjahr) in einer Spedition. Ich bin volljährig (22), aber das sollte keine Rolle spielen.

Mein Urlaub beginnt offiziell am 22.07.2013 für gute 3 Wochen bis zum 09.08.2013. Nun ich habe Montag früh (cs. 10:00 Uhr morgens) einen Anruf vom Lagerleiter bekommen, um mich zu fragen ob ich diese Woche Nachtschicht machen könnte, weil ein Kollege "krank" geworden ist und nun Ersatz gebraucht wird.

Ich habe Dummerweise zugesagt :( Da ich nicht richtig überlegt habe, normal habe ich mich auf die 3 Wochen Urlaub überalles gefreut da ich dieses Jahr kein richtigen Urlaub hatte. Und so ein langer Urlaub ist mir nur in den Schulferien möglich.

Meine Frage ist: Kann ich der "Zustimmg, Ja ich mache diese Woche Nachtschicht" widerrufen, ohne Konsequenten zu bekommen - die Urlaubswoche wird natürlich wieder gutgeschrieben, falls ich die ganze Woche arbeite und am 29.07.2013 würde ich meinen Urlaub fortsetzen...
Habe ich dann mit einer Abmahnung oder der gleichen zu Rechnen, wenn ich anrufe und sage ich komme nicht arbeiten ich will meinen geplanten Urlaub fortsetzen. Den Urlaub habe ich schriftlich genehmigt bekommen.

Den ich persönlich finde es eine sauerrei wenn Azubis die nur in den Ferien die Möglichkeit haben den Urlaub zu nehmen (auch wenn es Sommerferien sind), angerufen zu werden und gefragt werden ob man arbeiten kommen könne.