Die Hauskatze

Die Hauskatze (Felis silvestris forma catus) ist ein kleines, fleischfressendes, zu den Katzen gehörendes Säugetier. Sie stammt ursprünglich von der afrikanischen Wildkatze Felis silvestris ab und ist ein seit etwa 3500 Jahren vom Menschen gehaltenes Haustier. Sie zählt zu den beliebtesten Heimtieren.
Hauskatzen gibt es in zahlreichen Formen und Varianten, Rassekatzen und rasselose Hauskatzen. Die Bezeichnung ist eine Beschreibung aller Katzen, die „freiwillig“ in mehr oder weniger direktem Kontakt mit dem Menschen leben und daher (selbst-)domestiziert sind. Hauskatzen werden von den Wild- und Großkatzen unterschieden.


1. Ernährung

Die Ernährung ist ein wichtiger Bestandteil für eine gesunde und gepflegte Katze. Wichtiges Indiz für ein gesundes Tier sind ein dichtes Fell und klare Augen.

Wie alle Lebewesen braucht die Katze Wasser, Eiweiße, Fette, Kohlenhydrate, Mineralstoffe und Vitamine in ausgewogener und artgerechter Zusammenstellung – gesunde Katzenernährung wäre für Hunde eine Fehlernährung und umgekehrt.

Für Katzen muss immer ein Napf mit frischem Wasser bereitgestellt werden. In freier Wildbahn ist es eher unwahrscheinlich, dass sich direkt neben der geschlagenen Beute eine Wasserstelle befindet, wildlebende Katzen trinken also nicht dort, wo sie fressen. Hauskatzen haben dieses Verhalten beibehalten und trinken nur aus einem neben dem Futternapf stehenden Napf, wenn keine andere Möglichkeit besteht.

Bei Katzen, die nicht viel trinken, wird das Problem dadurch gelöst, dass man den Wassernapf getrennt vom Futternapf aufstellt. Obwohl sie als Fleischfresser bezeichnet werden, brauchen Katzen auch durch Erhitzen oder Vorverdauen aufgeschlossene pflanzliche Nahrung. In der freien Natur geschieht dies durch den Verzehr von Darminhalt der Beutetiere und zusätzlichen Gräsern.

Die fleischlichen Proteine bilden die Hauptnahrung der Katze. Fertiges, handelsübliches Dosenfutter enthält solche Nährstoffe, jedoch gerade bei den im Supermarkt zu findenden Sorten meist auch für die Katze auf Dauer schädliche Zusatzstoffe. Hier ist vor allem der künstlich erhöhte Zuckeranteil zu nennen, der das Produkt als karamellisierte Einmischung für den Katzenhalter optisch und geruchlich aufwertet (das eigentlich eher graue Futter wird bräunlich eingefärbt) und somit als Verkaufsargument dient. Für das Tier hat diese Beigabe eher negative Auswirkungen.

Die zunehmend verbreitete Fütterung von Fertigprodukten hat dennoch in den letzten Jahren maßgeblich zur Erhöhung der durchschnittlichen Lebenserwartung der Tiere beigetragen, da bestimmte essentielle Nahrungsbestandteile, die bei der Verfütterung von menschlichen Speiseresten normalerweise fehlen, hier substituiert vorhanden sind (z. B. Taurin, Arginin, Lysin, Methionin, Cystein, Nikotinsäure).

Neben dem Dosenfutter wird vom Handel Trockennahrung angeboten. Bei einer alleinigen Ernährung mit Trockenfutter besteht allerdings ein gesundheitliches Risiko. Da Katzen tendenziell nicht viel Wasser trinken, kann es zu Harnsteinen kommen. Außerdem wird hierdurch die Neigung der Hauskatze zu Nierenerkrankungen gefördert, besonders bei männlichen Tieren. Die Fütterung mit Trockenfutter beinhaltet die Gefahr der Adipositas des Tieres, da die Nahrung infolge ihres geringen Wassergehaltes sehr energiereich ist.


2. Haltung

Ohne besondere anderslautende Bestimmungen im Mietvertrag darf man davon ausgehen, dass die Haltung der üblichen Haustiere wie Hund oder Katze in der Mietwohnung erlaubt ist. Diese Haltung in der Mietwohnung wird als Bestandteil der allgemeinen Lebensführung angesehen und gehört somit zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Allerdings dürfen durch die Haltung des Tieres/der Tiere niemandem Belästigungen entstehen. Auch wenn im Mietvertrag steht, dass der Mieter zur Tierhaltung die Genehmigung des Vermieters einzuholen hat, so muss dieser die Haltung im Regelfall erlauben.

Belästigungen, die die Katzenhaltung in der Mietwohnung problematisch machen können, sind beispielsweise Geruchsbelästigungen, zu viele Katzen oder etwa eine Rohrverstopfung durch Katzenstreu in der Toilette. Selbst bei ausdrücklichem Verbot der Tierhaltung haben Gerichte entschieden, dass die Haltung einer Katze, die keinerlei Belästigungen verursacht, zum Inhalt des normalen Wohnens gehört und demnach geduldet werden muss.

Die Katzenhaltung in einer Eigentumswohnung ist grundsätzlich zulässig und kann nur durch einstimmigen Beschluss aller Wohnungseigentümer untersagt werden; eine Stimmenmehrheit reicht für ein derartiges Haltungsverbot nicht aus. Die Gerichte gehen davon aus, dass ein Verbot der Katzenhaltung in der Eigentumswohnung das Eigentumsrecht in unzulässiger Weise beschränkt.

Möglich ist jedoch, dass die anderen Wohnungseigentümer mit einfacher Stimmenmehrheit die Zahl der gehaltenen Tiere begrenzen, meist auf höchstens zwei.