Antwort auf: Kapsonfire
Antwort auf: Dai Moroboshi


Der Zugang zu öffentlichen MyChanneln darf einzelnen Personen nicht willkürlich oder grundlos verwehrt werden. Es dürfen allerdings Themenchannel erstellt werden, zu denen, dem Thema entsprechend, nur bestimmte Gruppen Zugang haben (z.B.: nur Frauen, nur Männer, nur Personen über 18 etc.). Wird der Zugang so auf eine bestimmte Gruppe beschränkt, darf sich diese Beschränkung nicht als Diskriminierung einer anderen Gruppe darstellen.
Unabhängig von möglichen Zugangsbeschränkungen dürfen Mitglieder der Administration sowie Mitarbeiter des Chatbetreibers jeden MyChannel zu administrativen Zwecken betreten.


Und wo war die Willkürlichkeit bzw. Grundlosigkeit?
Der User hat beleidigt und bedroht... Weder ist das willkürlich noch grundlos.


Eine Willkür ergibt sich daraus, dass es sich um eine private Auseinandersetzung gehandelt hat. Hätte besagter MCM das Gespräch beenden wollen, hätte man zunächst über den normalen Kommunikationsweg "Ich sehe, wir kommen hier nicht weiter, weshalb ich das Gespräch hiermit nun beende. Schönen Tag noch." gehen können. Hätte dies nicht gefruchtet, hätte ebenso die Möglichkeit des /block geholfen. Da der Channelfrieden aufgrund der privaten Auseinandersetzung zu keiner Zeit gestört war, ist hier von reiner Willkür sowie Grundlosigkeit zu sprechen. Genau das haben aber bereits einige vor mir in bester Ausführlichkeit erklärt, weshalb ich nicht nachvollziehen kann, weshalb ich das nun ebenfalls erneut erklären muss.
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Honey, you should see me in a crown.