Antwort auf: Dai Moroboshi


Der Zugang zu öffentlichen MyChanneln darf einzelnen Personen nicht willkürlich oder grundlos verwehrt werden. Es dürfen allerdings Themenchannel erstellt werden, zu denen, dem Thema entsprechend, nur bestimmte Gruppen Zugang haben (z.B.: nur Frauen, nur Männer, nur Personen über 18 etc.). Wird der Zugang so auf eine bestimmte Gruppe beschränkt, darf sich diese Beschränkung nicht als Diskriminierung einer anderen Gruppe darstellen.
Unabhängig von möglichen Zugangsbeschränkungen dürfen Mitglieder der Administration sowie Mitarbeiter des Chatbetreibers jeden MyChannel zu administrativen Zwecken betreten.


Und wo war die Willkürlichkeit bzw. Grundlosigkeit?
Der User hat beleidigt und bedroht... Weder ist das willkürlich noch grundlos.


Bearbeitet von Kapsonfire (25.03.2021, 10:35:11)