Und nochmal versuche ich rauszufinden, wo hier irgendwem Steine in den Weg gelegt worden sind.
Ihm wurden die Knuddel weder verwehrt noch wurde er für Zweitnicks gekickt oder sonstwas.
Es wurde ihm direkt gesagt, dass der Fall am gleichen Abend geprüft werden wird. Die Anzahl der berechtigten Knuddel wurde intern weiterhin gespeichert, lediglich die automatische Auszahlung wurde zu einer Prüfung gestoppt.
Von welchem AGB verstoß reden wir hier überhaupt? Kannst du den entsprechenden Part aus den AGB bitte zitieren?


Ich denke ihr geht alle zu sehr von den Richtlinien von Knuddelssystemchanneln aus. Knuddels verbietet seinen CM/Admin wegen privaten Streitigkeiten /cl bzw. /mute zu nutzen. Mit einem aber: Das Verhalten im private kann trotzdem zu einem /cl oder /mute oder weiterem führen, nämlich dann, wenn im Gespräch hervorgeht/erahnen lässt, dass es im öffentlichen Chat gleich weitergeht. Das kann durch Ankündigungen und/oder durch fehlende Uneinsichtigkeit geschehen. Auch hier kann man dann nach kurzer Zeit und wenn sich die Sache beruhigt hat, durchaus überlegen ob man die Sanktion aufhebt oder nicht. Aber eine pauschale Aussage: /mute und /cl bei privaten generell nicht erlaubt - ist falsch. Man muss Situationsbedingt entscheiden.

Das ist eine Richtlinie die Knuddels seinen Erfüllungshilfen (CM/Admin/Teamler) auferlegt.


Anders sieht es in MyChanneln aus. Hier sagt Knuddels ganz klar: Betreiber ist der Inhaber und dieser kann vom Hausrecht gebrauch machen. Er schränkt dies, auf so oder so rechtliche Grenzen ein, wie Rassismus, Seximus, Willkür etc.
Nun hat der Channelbetreiber seine eigenen Erfüllungshilfen (MCM). Diese können ebenfalls auch Erfüllungshilfen von Knuddels sein, aber innerhalb dieses MyChannels unterliegen sie hier nicht den Regeln, die Knuddels für Systemchannel hat. Jeder Channelbetreiber hat natürlich den Wunsch, möglichst viele zufriedene Besucher zu haben. Dementsprechend unterweist er auch seine MCM, wie sie wann zu handeln haben. Ob der Channelbetreiber aber untersagt, wegen privaten Chat zu handeln, ist absolut seine Sache und auch vollkommen ok. Als Beispiel möchte ich jetzt einen Supermarkt nehmen.
Der Chef gibt seinen Mitarbeitern Weisungsrecht. Sprich die Mitarbeiter dürfen zum Beispiel Hausverbot (/cl) aussprechen.
(Unter welchen Bedingungen der Chef es macht, ist erstmal irrelevant).

Nun wird der Mitarbeiter von einem Kunden bedroht/beleidigt. Also kann der Mitarbeiter dem Kunden ein Hausverbot erteilen. Der Mitarbeiter muss hierzu nicht erstmal eine Anzeige (Notruf) erstatten und warten bis ein Richter (Admin) handelt. Das Hausverbot ist sofort gültig. Der betroffene Kunde, kann natürlich die Sache dem Chef melden und dieser kann dann entscheiden, ob er das ok fand.


Bearbeitet von Kapsonfire (25.03.2021, 10:20:29)