Antwort auf: clownsfisch
Rein nach dem Aussehen gehen, ist dann doch etwas ... dürftig / mager / zum scheitern verurteilt.


Soweit ich den TE verstanden habe gab es nicht nur das Foto/Aussehen als Grundlage für seinen Verdacht sondern noch einen Instagram-Account einer 14 Jährigen mit Aktivität Februar diesen Jahres der im Profil angeben wurde und das Indiz des 14 im Nicknamen.

Es war also schon etwas mehr als 'sieht aus wie jünger' wodurch es zu den Zweifeln kam. Auch wenn ich dem zustimme das nur nach dem Aussehen zu gehen ziemlich schwierig sein kann, da es Menschen gibt die älter aussehen als sie sind und Menschen die halt jünger aussehen als sie sind.

Und zum Thema Perso ab 16: Die vom TE genannte Userin gibt an 18 zu sein, demzufolge müsste sie einen Perso haben mit dem sie beweißen könnte, das sie über 18 ist. Der ganze Elterliche Einverständniskram git für minderjährige nicht für volljährige, von daher könnte man mit einen Nick der sein Alter als 18 angibt und bei dem es berechtigte zweifel am Alter gäbe (z.B. ob dieser User nicht doch 14 ist) ähnlich verfahren wie mit den Usern bei denen man davon ausgeht das sie Geschlechtsfakes sind (Sperre bis zur verifizierung der angezwifelten Angabe).

Ob ein Instagram-Profil das Jemand im Profil stehen hat jedoch berechtigte Zweifel sind oder nicht liegt jedoch bei der Chatleitung oder der zuständigen Teamleitung, zumal man (zumindest gehe ich davon aus) bei Instagram seine Angaben auch nicht verifizieren braucht.

Und das 14 im Nicknamen muss auch nicht unbedingt etwas bedeuten. Es kann genauso gut für 1.4. stehen als Geburtstag, die Lieblingszahl sein, der 14. Versuch den Nicknamen zu registrieren uvm.
_________________________
Errare humanum est, sed in errare perseverare diabolicum.
Irren ist menschlich, aber auf Irrtümern zu bestehen ist teuflisch.
Cicero, Orationes Philippicae 12,2