Riskante Überholmanöver führen gerade auf Landstraßen immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen. Doch damit überholt werden darf, muss der Überholende auch deutlich schneller fahren als der Überholte, so schreibt es die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor.

Heißt das, Autofahrer dürfen auch mal schneller als erlaubt fahren, um zügig vorbeizukommen? Eindeutig nein. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss auch dann unbedingt eingehalten werden!

Das heißt: Ein Widerspruch würde bei einer gültigen Messung als unbegründet zurückgewiesen werden.
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Mit freundlichen Grüßen

Tobias

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