Antwort auf: lutz39
Aus administrativer Sicht begrüße ich die Angabe/Verify über die Angabe der Handynummer und sehe kein Problem solange Knuddels aus früheren Fehlern gelernt hat.
Ich versteh zwar auch Nutzer die Zweifel haben aber zur Zeit ist es doch so das die Handynummer nur abgefragt wird, wenn Zweifel an der Echtheit bestehen. (Zum Beispiel bei Nutzung von VPN Servern/Diensten).
Bei mir persönlich liegt das Problem eher an den zahlreichen Drittanbietern die meine Daten bekommen, das hat aber nichts mit der Angabe von Handynummer bei der Registrierung zu tun,wenn diese Daten nur bei Knuddels selbst genutzt wird und nicht über die viel zu große Anzahl an Drittanbieter verarbeitet wird. Leider weiß man nicht wirklich wer welche Daten bekommt oder verarbeitet. Hier wäre etwas mehr Offenheit seitens der Betreiber von Vorteil. (wie werden die Daten verarbeitet/genutzt/weitergegeben => nur eine einmalige Prüfung ohne Speicherung/...)


Hallo.

Ich finde die Verifizierung via Handynummer zur reinen Authentizitätsfeststellung vertretbar.
Die Frage ist eben, ob die Nummern auch lediglich dafür verwendet werden.

In der Datenschutzerklärung der Knuddels GmbH & Co.KG ( hier) ist unter Punkt D, Absatz 2 zu lesen, dass die Daten u.a. auch für Marketing verwendet werden und an Drittanbieter weitergeben werden und werden dürfen.

Die Knuddels GmbH & Co.KG ist wie jedes andere europäische Unternehmen zur Angabe der Art und des Umfanges der Speicherungen von Nutzerdaten auf Grundlage von Art. 13 DSGVO verpflichtet. Dieser Pflicht wird durch die Veröffentlichung einer Datenschutzerklärung nachgekommen.

Du hast das Recht eine E-Mail/Brief an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens zu senden und genaue Auskunft über die Speicherung Deiner Daten sowie deren Löschung zu verlangen.

Ohne ins juristische Detail zu gehen, kann man grundsätzlich sagen: Knuddels GmbH & Co.KG darf Deine Daten auch an Drittanbieter weitergeben, sowie an Länder außerhalb der Europäischen Union, in denen andere datenschutzrechtliche Bestimmungen vorliegen könnten.

Hierfür wird neben dem Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den dadurch geschlossenen Nutzervertrag keine weitere Zustimmung des Users benötigt, sofern er diese Daten freiwillig eingibt.

Zur Weitergabe Deiner persönlichen Daten darfst Du nicht gezwungen werden. Jedoch kann es im Rahmen der Nichtangabe bestimmter Daten zu Einschränkungen der angebotenen Leistungen kommen.

Außerdem hat die Knuddels.GmbH & Co.KG auf Grund berechtigten Interesses (im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) das Recht sämtliche Zugriffsdaten und Logfiles auf ihren eigenen Servern oder denen der vertraglichen Hostinganbieter zu speichern.
Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Schließen tue ich mit dem Verweis auf das populäre Hauptargument: Niemand ist zum Nutzen der angebotenen Dienste und entsprechender "Datenverarbeitung" gezwungen.

Ich persönliche bin der Hoffnung, dass wir zumindest innerhalb der Euopäischen Union langfristig Gesetze erlassen, die die Nutzerdaten noch umfassender und nachhaltiger schützt, als dies bisher der Fall ist.
Die aktuelle Europäische Datenschutzgrundverordnung ist für mich der erste Schritt. Ein Schritt, der offen gestanden, längst überfällig war.

Dennoch ist anzuerkennen: In Deutschland gibt es die schärfsten und umfassendsten Vorgaben und steht international mit Großbritannien, den Niederlanden und Spanien an der Spitze.

Doch solange europäische Firmen Daten auch außerhalb des europäischem Rechtsraumes speichern dürfen, ist meiner persönlichen Meinung nach, der Datenschutz nicht umfassend genug. Deshalb, spreche ich vom ersten Schritt.

Gruß,

Allrounder2006
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An eye for an eye only ends up making the whole world blind. - Let's be more diplomatic.