Antwort auf: SchlechteOnkelz
Das einzige das zählt ist, dass die virtuelle Währung nicht in Echtgeld umgetauscht werden kann. Somit ist dies nicht als Glücksspiel sondern als Social Gambling eingestuft.


ok vielen dank für die Aufklärung.
War nur verwundert als die Tage ein 16 Jähriger über seinen verlust von Knuddels sein unmut breit gemacht hat, wie er denn überhaupt in den Channel kommen kann.

Gut wenn es für Knuddels eben aus Rechtlichersicht kein Glücksspiel ist es fein für mich, obwohl ich persöhnlich die Channel trz. ab 18 Jahre eingestuft hätte, einfach um die jungendlichen vor sich selbst zu schützen.
Was man ja auch mehr oder weniger durch die "Tests" der Questreihe lernt gegenüber jüngeren Nutzern.

Aber wie gesagt danke für die Aufklärung Thema darf gerne geschloßen werden.