Ein Teil der ungerechten (oder auch ''ungerechten'') Sanktionen rührt von einem unsauber geführten und umgesetzten Maßnahmenkatalog her. Man kann einen Polizisten nicht auf korrekte Auslegung der StVO kontrollieren, wenn die StVO selbst schon in sich unlogisch und nicht schlüssig ist.

Klartext: Es bedarf zunächst einer Überarbeitung des Regelwerks (und ggf. Anpassung an das Knuddels anno 2020), danach umfangreiche Kommunikation an alle untergeordneten Stellen (und das ist besonders wichtig; auch das letzte Glied in der Administrationskette, der CM, muß das neue Regelwerk verinnerlicht bekommen) - und erst dann kann man darüber nachdenken, die korrekte Umsetzung stichprobenartig zu überprüfen (was ich grundsätzlich übrigens gar nicht schlecht finde, denn Gewohnheit und Betriebsblindheit schleichen sich nur allzuschnell ein). Vorher ist jede Prüfung sinnlos und bindet nur unnötig Ressourcen, die an anderer Stelle sicher dringender gebraucht würden.