Antwort auf: Holger
Antwort auf: Der Benny Do
Was mich aber interessiert ist, wo schreibt die DSGVO denn vor, dass diese Daten so lange gespeichert sein müssen?


Das ganze ist Schwammig formuliert, Auslegungssache. Hierzu muss nur ein triftiger Grund existieren:
Zitat:
Die DSGVO sieht vor, dass personenbezogene Daten grundsätzlich nur für einen bestimmten Verarbeitungszweck gespeichert werden dürfen, und nur solange, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist (Art. 5 Abs. 1 lit. e) DSGVO).

Quelle: https://www.dimolaidis.de/wie-lange-duerfen-personenbezogene-daten-gespeichert-werden/

Antwort auf: Art. 5 Abs. 1 lit. e
[...]die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist; personenbezogene Daten dürfen länger gespeichert werden, soweit die personenbezogenen Daten vorbehaltlich der Durchführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, die von dieser Verordnung zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gefordert werden[...]


Das heißt für die Laien übersetzt:
  • Knuddels darf festlegen, wie lange die Daten maximal gespeichert werden (Löschfrist)
  • Tätigt der Nutzer Käufe (Smiley, Knuddel, was auch immer) geschieht die Speicherung auf Ermessen von Knuddels - Diese muss die Einnahmen natürlich für das Finanzwesen aufbewahren - Und das sogar über Jahre(!)
  • Zweckbindung - Strafvefolgung; Die Daten müssen natürlich für die Strafverfolgungsbehörden im Falle von Ermittlungen für eine nachträgliche Verfolgung vorhanden sein


Zwei Monate sind hier eigentlich relativ Human.

Die beiden anderen Themen bzgl. der Strafverfolgung sowie Kaufverträge für's Finanzamt allerdings, darf sich Knuddels archivieren; Hier ist es überhaupt nicht nötig, den jeweiligen Nicknamen "existent" zu halten. Das Thema mit den Straftaten gab es schon immer - Nicht nur bei Knuddels. Bei dem Suchbegriff "Vorratsdatenspeicherung" für Provider wirst du da sicherlich so einiges lesen können, deswegen ist es auch sinnvoll, Straftaten unmittelbar zu melden und nicht erst ein Jahr später.

Yo das stimmt.
Aber Knuddels ist Inhalteanbieter und kein Zugangsanbieter.
Da trifft doch die VDS nicht?