Tüdelü,

Antwort auf: Krieger des Waldes
[...]auch wenn Werksverträge indirekt abgeschlossen worden sind und es eine akzeptierte Entwickler AGB gibt.[...]
Die wurden nicht indirekt abgeschlossen, sondern direkt. Ein Werksvertrag entsteht bei jeder Registration oder auch bei der Zustimmung/Erweiterung des Nutzerkontos wie z. B. die Entwickler AGB.

Anbieter sagt:
- Ich stelle das bereit für alle mit diesen Bedinungungen.
Nutzer sagt:
- Ich nutze das und akzeptiere die Bedingungen des Anbieters.
Wie auch hier (https://www.it-recht-kanzlei.de/internet-systemvertrag-werkvertrag.html) beschrieben, werden diese Verträge dem Werkvertrag zugeordnet.
Zitat:
[...]"Web-site-Hosting" steht einer werkvertraglichen Leistung näher als einer dienst- oder mietvertraglichen Leistung, da es in erster Linie dazu dient, die Abrufbarkeit der Website des Kunden im Internet zu gewährleisten und in diesem Sinne einen "Erfolg" herbeizuführen[...]
Es bestehen also wenigstens 2 Verträge:
  • Nutzerkonto (Vertrag A)
  • Entwickleraccount (Vertrag B)
Wobei Vertrag B auf Vertrag A mit aufbaut.

Ein Beispiel für einen weiteren Vertrag ist hier die Heraufstufung zum Channelmoderator/Admin, dabei allerdings entsteht eher ein Dienstvertrag der mit Knuddel vergütet wird.
Das VIP Paket ist ebenfalls eher ein Dienstvertrag. Während man für die Sache bezahlt, erfüllt der Dienstleister eine entsprechende Sache und schaltet keine Werbung mehr.

Genug Offtopic.

Keep it clean. :)
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Zitat:
Some people would rather die, than think. In fact, they do.
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