Hat sich die CL denn so nebenbei mal mit den Vorschriften bzw. den Gesetzen der "Allgemeine Regelungen für Werbung für öffentliches Glücksspiel" auseinander gesetzt? Speziell im Fall der Werbung für Glücksspiele in Bereichen die für Minderjährige zugänglich sind? Da gerät man recht schnell in böse und teure Fallstricke...mal so als kleiner Rat an die CL. Anwälte freuen sich immer über teure Abmahnungen die sie schreiben können....und Abmahnanwälte gibt es mittlerweile zuhauf die nur nach sowas suchen.

"Der Europäische Gerichtshof billigt eine Maßnahme, mit der jedes Anbieten von Glücksspielen über das Internet verboten wird; er sieht diese grundsätzlich als geeignet an, die Ziele der Bekämpfung der Spielsucht sowie des Jugendschutzes zu verfolgen, auch wenn das Anbieten solcher Spiele über herkömmliche Kanäle zulässig bleibt. Begründet wird dies mit der Förderung der Spielsucht durch die leichte Zugänglichkeit des Internets, der potenziell großen Menge und Häufigkeit des Angebots, der Anonymität des Spielers und durch die fehlende soziale Kontrolle"



Laufen derartige Werbungen nicht auch der Knuddelseigenen Jugendschutz- und Suchtpräventionspolitik entgegen?

Ebenso die Werbung für mehr als dubiose Datingportale. Leute....ich weiss nicht wer bei Ecuh sich mit Onlinewerbung auseinander gesetzt hat...aber er hat seine Hausaufgaben nur halbherzig gemacht. Man kann klar und deutlich die geschaltete Werbung vorab aussortieren bzw. gewisse Werberichtungen unterbinden. Aber das bringt dann nicht soviel Geld weil die seriösen Sachen nicht soviel abwerfen, nech?

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