Gilt das nur für Umtauschware oder auch für Neuware?
Bei Amazon steht immer dabei, ob es Neu ist. Wo anders steht manchmal "...ist auch als B-ware erhältlich.", die natürlich dann billiger ist. Bei cyberport ist dies auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Dort muss man genau hinschauen, obwohl ich unter "Notebooks" schaue und mal eins aus der Liste anklicke, bin ich plötzlich bei "Startseite >Notebooks LENOVO > Lenovo Reduziert > Vorführware!" gelandet. Als Vorführware ist es ansonsten nicht gekennzeichnet. Und dass die mir damals für den vollen preis Gebrauchtes zusenden, wäre für mich nur akzeptabel, wenn ich dazu auch ein Teil des Geldes zurückerhalten hätte.

Wenn ich zb. eine ganz neue Bestellung für einen anderen Computer aufgebe, der nicht unter Vorführware gelistet ist, dürften die mir auch dann für den vollen Preis Gebrauchtware senden?




Antwort auf: Misterious
Antwort auf: 16Friend16
wenn, dann ist es dort meistens viel teurer.

Aus gutem Grund: Besserer Service. Wenn da was dran defekt ist, kannst du wieder zurück zum Laden gehen und es auch direkt sagen, du bekommst direkt dein Geld zurück und du hast danach (in der Regel) keine Probleme mehr. Du kannst sogar (nach dem Kauf) im Laden die Sachen auspacken und in aller Regel sogar mal an eine Steckdose anschließen lassen, um zu prüfen ob das Gerät funktioniert. Außerdem hast du da garantiert ein neues Gerät, kein gebrauchtes.
Hast du mal gefragt, ob sie den Artikel bestellen können?


Aber wenn ich es im Laden nach dem Kauf auspacke, müssen die es im Gegensatz zum Onlinehändler nicht zwingend und grundlos zurücknehmen. Und solche Lichthöfe sind auch kein Reklamationsgrund.
Ich sehe auch nicht ein, für dasselbe Gerät im Laden bis zu 300€ mehr zu bezahlen. Auch wenn dort evtl. eine SDD eingebaut ist, welche ich gar nicht haben will.
Was heißt bestellen? Ich weiß nicht ob so etwas geht, und wenn die das machen würden und ich ihn dann doch nicht behalten will, falls auch dort wieder Lichthöfe sind? Dann hätte ich wohl ein Problem.