Antwort auf: 16Friend16
wenn, dann ist es dort meistens viel teurer.

Aus gutem Grund: Besserer Service. Wenn da was dran defekt ist, kannst du wieder zurück zum Laden gehen und es auch direkt sagen, du bekommst direkt dein Geld zurück und du hast danach (in der Regel) keine Probleme mehr. Du kannst sogar (nach dem Kauf) im Laden die Sachen auspacken und in aller Regel sogar mal an eine Steckdose anschließen lassen, um zu prüfen ob das Gerät funktioniert. Außerdem hast du da garantiert ein neues Gerät, kein gebrauchtes.
Hast du mal gefragt, ob sie den Artikel bestellen können?


Antwort auf: 16Friend16
Wo würde denn stehen, dass sie beim Umtausch nicht zwingend Neuwaren senden müssen? zB bei cyberport? Dort habe ich unter reklamation-und-garantie nichts darüber finden können.
Damals wurde am Telefon nur gesagt, dass es umgetauscht wird. Und dann kam das Gebrauchte Teil.

Laut Gesetz steht dir die Zulieferung einer "mangelfreien Sache" zu. § 439 BGB
Es heißt dort nicht, dass die Sache "neu" (= unverpackt) sein muss. Ich hab die AGB von cyberport eben mal überflogen, aber nichts genaues dazu gefunden. (Am ehesten zugeordnet hätte ich es "Ware mit Mängeln".)
Grundsätzlich sagt das BGB zum Kaufvertrag: Die erstandene Sache muss frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. § 433 BGB
Die Beschädigungen bei Gebrauch wären ein Sachmangel, also schauen wir uns § 434 Satz 1 an:
(1) [...] Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist [= nichts in den AGB steht], ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. [= neu, ungeöffnet, im Originalzustand ist]

Ob du also nun den Händler kontaktierst oder nicht, bleibt dir überlassen. Ich würde mich nicht mit einem Laptop zufriedengeben, der mit Kratzern und Dellen übersät ist.