Antwort auf: 16Friend16
Wenn ich es umtausche oder ein Neues bestelle und der Händler sich darüber wundert, wäre er, sofern er mich als Kunde akzeptiert, verpflichtet, mir Neuware zu schicken oder dürfte er mir dann auch ein Notebook aus zweiter Hand, dass schon mal von jemand anderen ausgepackt wurde, zusenden?

Eine Frage nach der anderen:
Wenn du es umtauschst, kannst du es nicht gleichzeitig neu bestellen. Also, kannst du schon, aber dann schließt du mit dem Händler zwei voneinander unabhängige Kaufverträge ab. (Du bekommst für beide Käufe jeweils eine eigene Rechnung, für beide Käufe jeweils einen Lieferbeleg/Lieferschein und für beide Käufe getrennt ein Paket.)
Wenn du ein Gerät umtauschst, muss er dir das den Vertragsbestimmungen entsprechende Ersatzgerät zusenden. Wenn in seinen AGB steht, dass er dir auch ein bereits verwendetes, aber noch (oder wieder) voll funktionsfähiges Gerät senden kann, dann ist das zu akzeptieren.
Hierzu solltest du zwischen vorrangigem und nachrangigem Recht unterscheiden: vorrangig: Nachbesserung, Ersatzlieferung; nachrangig: Schadenersatz, Rücktritt vom Kaufvertrag.
Unabhängig davon gilt weiterhin: 14 Tage Widerrufsrecht (unabhängig von irgendwelchen Umtauschereien, Nachbesserungen und und und).
Der Hädnler hat die Verpflichtung, dir ein den angepriesenen Bedingungen entsprechendes Gerät zu liefern (wenn da also steht nVidia Festplatte, darf da keine von Sony drin sein, wenn die Farbe schwarz ist, darf das Gerät nicht grau sein, und wenn es heißt "neu", darf es nicht gebraucht sein)

Antwort auf: 16Friend16
Mir ist es schonmal passiert, dass ich beim Umtausch plötzlich Gebrauchtware bekam, für den vollen Originalpreis.

Gebrauchtware ist hier irgendwie Definitionssache, glaub ich. Wenn du ein Ersatzgerät bekommst, dann kann es durchaus irgendwann mal ausgepackte Ware sein, aber sie muss dem Originalzustand entsprechen: Unbenutzt, ohne Gebrauchspuren.


Ich frage mich aber auch, warum du bei so schlechten Erfahrungen immer noch online bestellst. Viele Elektronikfachmärkte bieten an, dass man die Artikel bei denen im Laden bestellt, da bist du besser mit bedient als über den Onlinehandel.