Hey,

An die Sache gehst du irgendwie falsch ran. Rücktritt vom Kaufvertrag hat nichts mit einer Beschädigung/einem Defekt am Gerät zu tun. Du kannst ganz unabhängig vom Zustand des Objekts innerhalb von 14 Tagen vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn du Online bei einem als Unternehmer gekennzeichneten Händler einkaufst.
Die Lieferung eines Ersatzteils oder eine Reparatur bei einem defekten Gerät entspricht der Erfüllung deines Rechts auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung/-leistung. Du kannst, wenn auch der Ersatz beschädigt ist, nochmal Ersatz fordern oder vom Kaufvertrag zurücktreten, vorausgesetzt der Schaden war schon bei Gefahrenübergang (Übergabe der Ware an den Lieferanten (Warenschulden sind Holschulden) oder - bei bezahltem Versand - bei Übergabe an dich durch den Lieferanten) vorhanden.