Antwort auf: fallingstar w
Antwort auf: Sysadm

Man wird nicht bestraft wenn man mit Winterlichen Verhältnissen zu rechnen hat und etwas passiert, sondern nur wenn Winterliche verhältnisse herrschen. Und da spielt der Monat keine Rolle ob Okt, Nov, Dez.
Baue ich im Dezmeber ein Unfall und die Sonne strahlt habe ich für diesen moment keine Winterreifenpflicht.



Nach deiner Logik hätte man dann auch im Sommer keiner Sommerreifenpflicht wenn es unter 25 Grad ist und regnet.
Es gibt nicht umsonst die Sommer-/WinterreifenPFLICHT. Da ist es egal, ob im Januar die Sonne scheint oder nicht. Das interessiert den Gutachter genauso wenig wie was du für Unterhosen anhast.


Nö. Wenn im Dezember die Sonne scheint und die Straßen trocken sind darf ich mit Sommerreifen fahren.
Winterreifenpflicht besteht NUR bei "winterlichen Wetterverhältnissen" , bedeutet: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.

Und eine vorgeschriebene Winterreifenpflicht exestiert nicht. Es ist lediglich eine empfehlung sie von Oktober bis Ostern aufzuziehen.

Antwort auf: fallingstar w
Wichtig ist das er seine Gutachter sind alle unseriös denken los wird. Und es ist auch egal ob da Schnee auf der Autobahn lag oder nicht, das ist kein Beweis das es rutschig war, denn dein Autoreifen ist so oder so geplatzt.


Wer sagt das der Autoreifen so oder so geplatzt ist ? Lern lesen, das war eine vermutung vom TE.
Und wenn es geschneit hat ist es für dich Versicherung nicht egal ob ich sommer oder winterreifen drauf hatte.
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Wenn man nicht über Tote redet, sterben sie zweimal.