Huhu braveone.

Zitat:
ich würde fast noch weiter gehen und ein polizeiliches führungszeugnis verlangen, auch wenn sich das für so manchen vielleicht lächerlich liest.


Für jeden Chatter oder für die Teammitglieder? Die Team-Mitglieder werden polizeilich geprüft werden und da besteht auch kein Problem :-)

[quote]Zur zeit zeigen wir welche an, die gegen folgende Gesetze verstoßen:

  • § 184 Verbreitung pornographischer Schriften


(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)

1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,

....

  • § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften


(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176 bis 176b) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),

1. verbreitet,

2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder

3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,


d.h. auch Besitz ist strafbar.


Nunja ich habe keine weiteren Gesetze gefunden erstmal, die in Frage kämen