Spacy-w, lies dir mal folgende Stellungnahme der DGGG (Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe) durch. Die müssen es ja eig. wissen ;-) Und dort steht auch, dass dem Arzt rechtlich kaum Konsequenzen drohen, da angenommen wird, dass sich das Sexualverhalten der minderjährigen Mädchen nicht ändert - egal ob mit Pille oder ohne. D.h. konkret, er verhindert mit der Verordnung, dass das Mädchen ungeschützten (zumindest was Schwangerschaft angeht..) Geschlechtsverkehr hat. Find ich persönlich auch wesentlich besser als lauter 14-jährige, die die Pille nicht kriegen und dann schwanger werden. Ob die Eltern damit wohl einverstanden sind?

Ist nicht die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit ein Schutzrecht, damit Unternehmer nicht mit horrenden Rechnungen kommen, falls ein Kind/Jugendlicher ohne Kenntnis der Ausmaße ein Geldgeschäft tätigt? In dem Sinne dürfte das beim Arzt ja kein Problem sein, da die Behandlung hier ja vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse getragen wird. Zumindest würde ich es so auslegen...