Antwort auf: Spacy-w

das kann ich dir sagen: ich bin zufällig vom fach und weiß das.

Dass du "vom Fach" bist (was genau soll ich mir darunter vorstellen?) tut hier gar nichts zur Sache, du behauptest doch selbst dass eine Vielzahl von Ärzten (die ja auch "vom Fach" sind :-P ) gesetzeswidrig handeln.

Antwort auf: Spacy-w
Privat versicherte Kinder unter 18 Jahren können ohne Zustimmung der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter keinen wirksamen Behandlungsvertrag abschließen. Das ärztliche Honorar muß hier vom Taschengeld des Kindes bezahlt werden, was bei Nichtzahlung bei Minderjährigen jedoch nicht durchgesetzt werden kann ("Taschengeldparagraph").

Ich war mal so frei und habe die relevante Information markiert ;-) Es geht hierbei um privat Versicherte, dabei sieht die ganze Geschichte natürlich nochmal anders aus, da privat Versicherte die Behandlungskosten ja erst einmal "vorstrecken müssen".

Bei gesetzlich Versicherten (was wohl die meisten von uns betreffen dürfte) ist es hingegen so, dass wie ich ja auch schon erwähnte ab 14 Jahren eine Verschreibung ohne Einverständniserklärung der Eltern grundsätzlich möglich ist. Der Arzt muss dann abwägen, ob er es für ratsam erhält und ob das Mädchen bereits den Eindruck macht, genug Verantwortung tragen zu können.

Zum Nachlesen:
http://www.dr-gumpert.de/html/pille.html
http://www.novafeel.de/sexualitaet/verhuetung/antibabypille.htm
http://www.jugendserver-dresden.de/templ...e_verschrieben_

Also an alle hier mitlesenden jungen Mädchen: ihr braucht nicht auf eine sichere Verhütung zu verzichten, nur weil ihr dieses Thema nicht mit euren Eltern besprechen könnt/wollt!
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"Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun."
(Orson Welles)