Zitat:
bei gesetzlich versicherten ist das ermessenssache, da nicht eindeutig gesetzlich geregelt, aber in aller regel gehen ärzte kein risiko (haftung oder regress) ein und verlangen eine elterliche kenntnisnahme und einwilligung.


"In aller Regel" kann man hier nicht sagen, vermute ich.
Also mein Frauenarzt wollte keine Einverständniserklärung. Bin gesetzlich krankenversichert (über meinen Vater gewesen) und war mit 16 beim Frauenarzt, um sie mir das erste Mal verschreiben zu lassen. Und so, wie zum Bsp Nadis Beitrag (Chica911) rüberkam, wurd sie auch nach keiner Einverständniserklärung gebeten.

Allgemein finde ich das aber interessant, dass es anscheinend doch so gesetzlich geregelt ist, davon hab ich beispielsweise eben nix mitbekommen. Ich glaub halt irgendwie, dass so gut wie gar nicht danach gefragt wurde bzw. würd gern mal wissen, wie oft Frauenärzte wirklich nachfragen - also vllt. könnte man das Thema hier ausdehnen bzw. abkoppeln, dass Jede mal sagen kann, wies bei ihr war. :o)