Antwort auf: Chica911
Antwort auf: Spacy-w
hallo Chocelatecake <3s´ kleine schwester,

zunächst ist mir folgendes aufgefallen... du bist 14 und nimmst die pille, richtig?
wie um alles in der welt hast du die bekommen?
der frauenarzt ist nämlich gesetzlich verspflichtet die einverständniserklärung der eltern bei minderjährigen mädchen einzuholen, die die pille verschrieben bekommen wollen. also wie kannst du die pille nehmen, ohne dass deine eltern davon wissen?

Wie kommst du denn darauf? o.O Das ist definitiv falsch. Ab 16 Jahren haben die Eltern da gar nichts mitzureden und zwischen 14 und 16 Jahren liegt es im Ermessen des Arztes.



das kann ich dir sagen: ich bin zufällig vom fach und weiß das.
ich hab es aber auch noch mal aus anderer quelle, extra für dich hier noch mal etwas genauer:

Zusammenfassend ist nach den genannten Quellen bei der Verordnung von Kontrazeptiva die "Einwilligungsfähigkeit" ausschlaggebend, nicht die "Geschäftsfähigkeit". Zwischen dem 7.-18.Lj. besteht eine beschränkte Geschäftsfähigkeit, betreffend vorrangig den "Behandlungsvertrag" und damit auch die Abrechenbarkeit von Leistungen. Bekanntlich ist bis zur Vollendung des 20. Lj. für Pflichtversicherte der Bezug von rezeptpflichtigen Kontrazeptiva (hormonale Kontrazeptiva, IUP, Postkoitalpille) im Sinne einer Kassenleistung frei. Privat versicherte Kinder unter 18 Jahren können ohne Zustimmung der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter keinen wirksamen Behandlungsvertrag abschließen. Das ärztliche Honorar muß hier vom Taschengeld des Kindes bezahlt werden, was bei Nichtzahlung bei Minderjährigen jedoch nicht durchgesetzt werden kann ("Taschengeldparagraph").
(quelle: http://www.institut-frauengesundheit.org...-14-jahren.html)


Ab welchem Alter für Jugendliche eine "Einwillungsfähigkeit" vorliegt, ist bis heute gesetzlich nicht geregelt ? d.h. dies muß individuell ermittelt werden. Unter 14 Jahren ist eine "Einwilligungsfähigkeit" nur selten gegeben, d.h. ein Elternteil sollte möglichst am Beratungs- und Aufklärungsgespräch bezüglich der Verordung einer Kontrazeption teilnehmen.


was sagt uns das?
wenn man privatversichert ist müssen die eltern also bis zum 18. lebensjahr einwilligen (da sonst kein wirksameer behandlungsvertrag geschlossen wird)- d.h. sie müssen kenntnis haben.
bei gesetzlich versicherten ist das ermessenssache, da nicht eindeutig gesetzlich geregelt, aber in aller regel gehen ärzte kein risiko (haftung oder regress) ein und verlangen eine elterliche kenntnisnahme und einwilligung.


Bearbeitet von Spacy-w (21.04.2010, 19:14:57)