Ich würde sagen, dass der Schutz trotzdem gegeben ist, weil ja zwischen "Original Einnahmezeit" (21:00Uhr) und tatsächlicher Einnahmezeit (9:30Uhr) ja nur 12 1/2 Stunden liegen... Ich halte mich immer nur daran, dass man das maximal um 12 Stunden pendeln darf, aber selbst dann wärst du ja im Vergleich zum Vortag (23:30Uhr) noch in dem erlaubten 12 Stunden, es wären sogar nur 10 und zu dem Zeitpunkt weiss dein Hormonspiegel ja nicht, dass 23:30Uhr sonst nicht die richtige Zeit ist.^^