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Flitzer Blitzer - #3151890 - 23.02.2021, 17:11:05
Ich atme ein und RASTE AUS

Registriert: 17.12.2020
Beiträge: 3.241
Hiii :-D

Mal eine Frage falls jemand schonmal Erfahrung damit gemacht hat.
Wurde direkt nach einem Überholvorgang zweier LKW's geblitzt und aus dem Verkehr gezogen.
Wenn ich Wiederspruch einlege und sage dass ein Auto von vorne kam und ich beschleunigen müsste könnte man mir glaube ich mit "Gefährdung im Straßenverkehr" ans Bein pissen.

Wenn ich aber sage, dass das Fahrzeug welches ich überholt habe beschleunigt hat und es notwendig war kurz zu beschleunigen, habe ich Chancen :-D ?
Ja ok.. es waren LKW's, weiß nun nicht ob sowas protokolliert wird oder ob man in dem wisch dann liest dass ich Fahrzeuge überholt habe.

Also, hatte schonmal jemand solch eine Situation und kann berichten ob es anerkannt wurde?
Falls nein, würdet ihr es versuchen?
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Wenn man nicht über Tote redet, sterben sie zweimal.

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Re: Flitzer Blitzer [Re: ] - #3151893 - 23.02.2021, 17:35:10
Professor James Moriarty
​Lord of Crime

Registriert: 19.01.2015
Beiträge: 1.614
Der Fahrtenschreiber zeichnet bei LKWs u.a. auch die Geschwindigkeit auf. Es wäre daher nachvollziehbar, ob der LKW an der Stelle tatsächlich schneller als erlaubt gefahren ist, oder gar beschleunigt. Wenn du das Geld zu viel hast, dann lass dich von einem Anwalt beraten. Hier wird dir wohl kaum jemand wirklich eine brauchbare Lösung geben können. Auch denke ich kaum, dass es dir etwas bringt, wenn du in Erfahrung bringst wie viele Leute nun einen Widerspruch einlegen würden.
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Honey, you should see me in a crown.


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Re: Flitzer Blitzer [Re: Professor James Moriarty] - #3151895 - 23.02.2021, 17:46:40
Ich atme ein und RASTE AUS

Registriert: 17.12.2020
Beiträge: 3.241
Ich wurde geblitzt.. der LKW nicht, also sind gar keine Daten über den bekannt und an den Fahrtenschreiber kommt dementsprechend auch keiner :-D
Mir geht es eher darum ob dokumentiert wird welche Art von Fahrzeug ich überholt habe.
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Re: Flitzer Blitzer [Re: ] - #3151898 - 23.02.2021, 18:48:39
Professor James Moriarty
​Lord of Crime

Registriert: 19.01.2015
Beiträge: 1.614
Wenn du geblitzt wurdest, jedoch keinerlei weitere Kontrolle im Sinne von "raus winken" statt gefunden hat, ist es nicht dokumentiert. Im anderen Fall kann ich es dir nicht genau sagen. Fraglich ist, ob die Messung gültig ist.
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Re: Flitzer Blitzer [Re: Professor James Moriarty] - #3151903 - 23.02.2021, 19:32:40
citaro bluetec5
​Donnerblitz!

Registriert: 27.01.2009
Beiträge: 3.007
Ich würd es Bußgeldabhängig machen. Was sollst denn löhnen?
Alles unter 75€ lohnt den Aufwand nicht :-D
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Tehlerfeufel und anderes Wauderkelsch darf behalten werden. Rücknahme nur gegen Quittung!

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Re: Flitzer Blitzer [Re: citaro bluetec5] - #3151940 - 24.02.2021, 00:08:29
Tobias1094

Registriert: 14.03.2009
Beiträge: 226
Riskante Überholmanöver führen gerade auf Landstraßen immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen. Doch damit überholt werden darf, muss der Überholende auch deutlich schneller fahren als der Überholte, so schreibt es die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor.

Heißt das, Autofahrer dürfen auch mal schneller als erlaubt fahren, um zügig vorbeizukommen? Eindeutig nein. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss auch dann unbedingt eingehalten werden!

Das heißt: Ein Widerspruch würde bei einer gültigen Messung als unbegründet zurückgewiesen werden.
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Mit freundlichen Grüßen

Tobias

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Re: Flitzer Blitzer [Re: Tobias1094] - #3151946 - 24.02.2021, 05:41:26
SchnarchSchaf
CT-Sü​chtig​es Sc​haf​

Registriert: 20.07.2008
Beiträge: 257
Ort: Medamana
Wobei wenn er auf der Landstraße einen LKW überholen will dies auch ohne überhöhte Geschwindigkeit machen könnte.

Landstraße ist meist 100 km/h.

LKW auf Landstraße wäre 60 km/h (sofern sich dran gehalten wird, was meist nicht der Fall ist)
LKW auf Landstraße wäre meistens so 70 km/h

Fazit: Überholen sollte bei einer normalen Landstraße ohne Geschwindigkeitsübertretung möglich sein.
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Es kann nur ein verrücktes Schaf geben

Zitat:
„Ich bin um 9 zurück. Und kratz‘ die Katze von der Wand!“

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