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Kommunikation mit Moderatoren - #3137071 - 01.09.2020, 19:32:30
mnq <3
Nicht registriert


Hallo,

ich hatte mit einer Person einen ausfürhlichen Chat und diese Person sagt eindeutig, dass sie nur jugendliche anschreibt und halt mit diesen auch intim sei möchte.
Da diese Person ü18 ist, würde ich diese gerne melden.
Ich habe leider aber schon oft gehabt, dass Moderatoren sich eben nicht den ganzen Chat, besonders bei der Länge durchlesen.
Zudem weiß ich nicht, ob Knuddels in solchen Fällen ggf. mit der Polizei zusammenarbeiten kann.

Danke im Vorraus

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Re: Kommunikation mit Moderatoren [Re: ] - #3137074 - 01.09.2020, 20:00:41
Holger

Registriert: 21.09.2013
Beiträge: 311
Das Problem ist, dass meist nichts verwerfliches dran ist.

Es ist nicht unbedingt strafbar, wenn ein 20 Jähriger mit einer 16/17 jährigen schreibt - So als Beispiel.

Handelt es sich aber um jemanden, der bedeutend älter ist (nehmen wir als Beispiel mal 40 Jahre) und versucht 14/15/16-jährige "anzugraben" und äußert dies auch so, würde ich auf jeden Fall zur Strafanzeige raten. Das ganze nennt man nämlich Hebephilie (was du sicherlich als "Pädophilie" kennst oder nennen würdest). Je nach dem, wie extrem das ganze ausartet und möglicherweise auch Bilder verschickt werden, kann es durchaus problematisch sein.

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Re: Kommunikation mit Moderatoren [Re: Holger] - #3137079 - 01.09.2020, 20:30:47
Misterious

Registriert: 02.12.2011
Beiträge: 4.816
Ort: RLP
Hey,

ich finde die Wahl des Titels ein bisschen irreführend: Geht es dir nun darum, dass der Moderator da unbedingt einzuschreiten hat, oder geht es dir nun darum, wie du verfahren sollst?

Moderatoren bearbeiten solche Meldungen eigentlich nicht, das ist Sache für Admins und das Jugendschutz-Team; vielleicht liegt da auch so ein bisschen das Kommunikationsproblem. Dass Moderatoren das oft passiert, will ich nicht beschönigen, das ist leider so, obschon sich dieser Umstand durch das Verkleinern des Channelmaximums wieder verbessert haben sollte. Das ändert jedoch nichts daran, dass der Moderator dir da zumindest Hilfestellung bei der Problematik geben kann und soll.

Ob es da direkt eine Strafanzeige geben muss, kommt dann auf den individuellen Fall an, immerhin kann man mit einer Meldung schon mal sicher die Beweise festhalten, falls die Polizei dann tatsächlich etwas unternehmen möchte und deine Beweis (Screenshots, Bildschirmaufnahmen, was auch immer) nicht vollständig anerkennt werden oder die Polizei generell der Meinung ist, dass da die Zusammenarbeit mit dem Chatbetreiber erforderlich ist (was, wenn man Knuddels glauben darf, so oder so schon getan wird, jedenfalls seitens Knuddels).

Chris

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Re: Kommunikation mit Moderatoren [Re: Holger] - #3137096 - 01.09.2020, 23:32:21
root

Registriert: 19.03.2011
Beiträge: 1.812
Huhu zusammen :-)

Vorab: Dies ist nur meine persönliche Meinung zum Thema Jugendschutz und kann durchaus auch an gewissen Ecken Falschinformationen beinhalten.

Antwort auf: Holger
Das ganze nennt man nämlich Hebephilie (was du sicherlich als "Pädophilie" kennst oder nennen würdest).


Wieder was dazu gelernt. Laut Wikipedia bezieht sich "Hebephilie" auf pupertierende Jugendliche im Alter von elf bis etwa sechzehn Jahren. Pädophilie bezieht sich hingegen auf alle präpubertären Kinder. Die Definition ist also auch noch mal anders als in den Gesetzen.

Zu den Minderjährigen:

Zitat:
Über die Vorschriften des § 182 StGB Abs. 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von Erwachsenen, die über 21 Jahre alt sind, mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat.

Quelle


Glaubt man diesem Artikel (ist halt Wikipedia), muss für sexuelle Handlungen a) ein Strafantrag gestellt und b) eine fehlende Fähigkeit zur Selbstbestimmung festgestellt werden, die bewusst ausgenutzt wurde. Den Erfolg kann man also erahnen. Finde ich persönlich auch nicht so toll. Gesprochen wird von tatsächlichen sexuellen Handlungen und nicht von Anmachen, dem Versenden von Nacktbildern oder sexuelle Belästigungen, wie wir sie bei Knuddels kennen.

Knuddels hat einen sehr strengen Jugendschutz, denn Jugendliche genießen hier trotz dieser Gesetze eine hohe Aufmerksamkeit durch die Admins, CM und durch das Jugendschutzteam. Man bemüht sich um Aufklärung (zuerst einmal zu ihrem Schutze) und dubiose / sexuelle Inhalte gegenüber Minderjährigen sind nicht erwünscht, was gemeinhin bekannt ist. Ich kenne nicht die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Regeln zum Schutz von Minderjährigen auf Plattformen im Internet, denke aber, dass Knuddels, wie Knuddels auch sagt, da tatsächlich schon jetzt mehr tut als vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Meines Wissens nach kann man rechtlich von sexueller Belästigung sprechen, wenn ein direkter körperlicher Kontakt stattgefunden hat. Da dieser bei Knuddels so nicht stattfindet, können wir nur die für uns wahrnehmbare sexuelle Belästigung als solche werten. Entsprechend glaube ich nicht, dass Anzeigen hier viel Erfolg versprechen. Meiner persönlichen Meinung nach muss hier der Gesetzgeber nachlegen.

An den TE: Auch wenn jemand 18 ist (und sogar verifiziert) muss man da immer auch auf das Verhältnis achten. Ein 18-Jähriger ist einer 16-Jährigen vom Alter her nicht weit entfernt. Ich war hier selber mit 14 und mich würde es unfassbar stören, wenn ich mich mit einer Gleichaltrigen, die ich z.B. schon länger kenne, einvernehmlich über intimere Inhalte austausche, sie keine Lust mehr auf mich hat, mich meldet und mich irgendein Admin deshalb sperrt. Und je älter ich werde, desto schlimmer wäre es für mich. Groß Lust auf Knuddels hätte ich dann auch nicht mehr. Etwas Fingerspitzengefühl ist also gefragt.

Grüße


Bearbeitet von its good (01.09.2020, 23:36:25)
_________________________
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Re: Kommunikation mit Moderatoren [Re: ] - #3137114 - 02.09.2020, 12:30:50
Lieber Enrico
​undercover

Registriert: 21.09.2008
Beiträge: 2.087
Ort: Deutschland
Antwort auf: mnq <3
Hallo,

ich hatte mit einer Person einen ausfürhlichen Chat und diese Person sagt eindeutig, dass sie nur jugendliche anschreibt und halt mit diesen auch intim sei möchte.
Da diese Person ü18 ist, würde ich diese gerne melden.
Ich habe leider aber schon oft gehabt, dass Moderatoren sich eben nicht den ganzen Chat, besonders bei der Länge durchlesen.
Zudem weiß ich nicht, ob Knuddels in solchen Fällen ggf. mit der Polizei zusammenarbeiten kann.

Danke im Vorraus


Hallo

Die Aussage ist zwar schon grenzwertig, aber wen er mir sowas schreiben würde da würde ich den User erstmal aufklären über die Regeln bzw. in den AGB steht ja drin:

Zitat:

Jeder Nutzer verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Jugendschutzvorschriften. Hierzu gehört, dass sich jeder Nutzer über das Alter seines Gesprächspartners zu informieren hat. Gegenüber Minderjährigen dürfen keine Inhalte sexueller, gewaltverherrlichender, diskriminierender und moralisch verwerflicher Natur, die geeignet sind die Entwicklung von Minderjährigen schwer zu gefährden, geäußert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen
.


Sollte er wirklich Jugendliche Intim Sexuell Belästigen, müsste die besagte Userin selbst eine Meldung über das Meldesystem absenden. Und mit deine letzten Satz ob Knuddels mit der Polizei zusammenarbeitet.

Ich kann dir sagen das Knuddels mit der Polizei zusammenarbeitet und auch im schlimmsten Fall wen es um Kinder geht oder Pädophile Neigungen, schaltet Knuddels selbst die Polizei ein!

Man kann als User selbstverständlich selbst ne Anzeige bei der Polizei erstatten und anhand von Screen oder wen eine Meldung vorhanden ist die Meldenummer angeben und die Anschrift von Knuddelsbetreiber angeben. Da wendet die Polizei automatisch an Knuddels hin.

Ausserdem hat Knuddels in den Jahren viel für das Jugendschutz getan und wird auch sehr streng geahntet wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Knuddels hat auch extra einen Rechtsanwalt der für Jugendschutz beauftragter mit verantwortlich ist: der Heißt Christian Hemmer die Kontaktdaten findest hier

MFG Enrico
_________________________
MFG

Enrico

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