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Re: Accountlöschungsdauer [Re: ] - #3126636 - 16.05.2020, 13:28:55
Der Benny Do
Nicht registriert


Antwort auf: Sunnyboyy17
Warum den?
Gebe doch mal ein Argument dafür ab, statt immer zu sagen es ist Schwachsinn.

Kolloid seine Angaben sind völlig korrekt, und akzeptabel.
2 Monate ist nichts, im gegensatz zu vielen anderne Dingen.
Dinge die weit aus länger gespeichert werden als 2 Monate (-:


Für DICH akzeptabel

Welche Argumente willst du lesen?
Dass es meiner Meinung nach Unsinn ist? Ist es doch, das brauche ich nicht weiter ausführen. Ob woanders was länger gespeichert wird, tut auch nichts zur Sache, es geht ja um Knuddels und nicht woanders.

Warum ich meinen Nick der mir gehört nicht so lange gespeichert haben will? Darum, weil ich es will. Außerdem, ich hatte in dem Nick einen Fehler mit einem Zeichen gemacht, da muss ich jetzt unter komischem Vorwand warten, bei dem selbst die Knuddelsmitarbeiter nicht genau wissen, warum.

Im Übrigen ist der Vorwand möglicherweise auch eine Lüge seitens Knuddels, siehe Eingangspost. Denn angeblich könne man laut Knuddels nicht nachvollziehen, dass der, dem der Account gehört und der seine E-Mail-Adresse kurz vor der Löschungsanfrage verifiziert hat, der Accountinhaber und der E-Mail-Adresseninhaber ist.
Kolloid stellt hier sogar etwas GANZ anderes dar als in der Mail zur Löschung beschrieben steht.

Genau die selbe Lüge, warum man seine persönlichen Daten nicht per Email bekommt. Obwohl die Email verifiziert ist, wird man angelogen. Angeblich wäre man nicht imstande nachzuvollziehen, dass der Accountinhaber hinter der vor 5 Sekunden verifizierten E-Mail-Adresse steckt. Das ist definitiv Schwachsinn, dazu braucht es keine weiteren Ausführungen.

Und falls jemand seinem Account nachheult weil er nach 1,5 Monaten gelöscht würde, würde das auch nach 2,5 Monaten passieren. Oder nach 3,5 usw.

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Re: Accountlöschungsdauer [Re: ] - #3126638 - 16.05.2020, 13:52:10
TheGreeny
TheGr​eenyG​P​

Registriert: 26.11.2011
Beiträge: 506
Ort: Gießen
Antwort auf: Der Benny Do
Antwort auf: Sunnyboyy17
Warum den?
Gebe doch mal ein Argument dafür ab, statt immer zu sagen es ist Schwachsinn.

Kolloid seine Angaben sind völlig korrekt, und akzeptabel.
2 Monate ist nichts, im gegensatz zu vielen anderne Dingen.
Dinge die weit aus länger gespeichert werden als 2 Monate (-:


Warum ich meinen Nick der mir gehört nicht so lange gespeichert haben will? Darum, weil ich es will. Außerdem, ich hatte in dem Nick einen Fehler mit einem Zeichen gemacht, da muss ich jetzt unter komischem Vorwand warten, bei dem selbst die Knuddelsmitarbeiter nicht genau wissen, warum.


Sorry dass ich das nun sage, aber du hörst dich wie ein bockiges Kind an, dessen Schnuller man weggenommen hat.

Die DSGVO schreibt eine Speicherung vor. Das hat Kollo auch so angegeben. Zwecks dieser Speicherung ist die Strafverfolgung einerseits, als auch die mutwillige Sofortlöschung eines Accounts nach AGB-Verstoß.
Seitdem du mit diesem Account also den Registrier-Button betätigt hast, hast du damit diesen Regeln zugestimmt. Da gibt es kein Wenn und Aber mehr, wer die AGB dann aus Jux nicht liest weil für sie oder ihn zuviel Text ist, der hat am Ende selber Schuld und darf sich in keinster Art und Weise beschweren.
_________________________
“If you no longer go for a gap that exists, you’re no longer a racing driver.” - Ayrton Senna 1990, Japan GP

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Re: Accountlöschungsdauer [Re: TheGreeny] - #3126643 - 16.05.2020, 14:45:18
Sunnyboyy17
Nicht registriert


Danke, meine Worte.

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Re: Accountlöschungsdauer [Re: TheGreeny] - #3126658 - 16.05.2020, 18:22:51
Der Benny Do
Nicht registriert


Antwort auf: M2K96


Die DSGVO schreibt eine Speicherung vor. Das hat Kollo auch so angegeben. Zwecks dieser Speicherung ist die Strafverfolgung einerseits, als auch die mutwillige Sofortlöschung eines Accounts nach AGB-Verstoß.
Seitdem du mit diesem Account also den Registrier-Button betätigt hast, hast du damit diesen Regeln zugestimmt. Da gibt es kein Wenn und Aber mehr, wer die AGB dann aus Jux nicht liest weil für sie oder ihn zuviel Text ist, der hat am Ende selber Schuld und darf sich in keinster Art und Weise beschweren.


Wer sich beschweren darf und wer nicht, bestimmst zum Glück nicht du. Ich will knuddels hier auch definitiv keine ungültigen AGB vorwerfen, aber wenn man solchen zustimmt, sind sie ungültig, darüber darf man sich dann auch beschweren, egal ob man sie akzeptiert hat oder nicht.
AGB können sogar dann nichtig sein, wenn der Zutritt zu Ihnen zu schwierig ist und man so nur chlecht Kenntnis davon erlangen kann. (Link zu AGB meinetwegen in rosa Schrift auf roten Hintergrund rechts unten in der Ecke bei Schriftgröße 14).

" als auch die mutwillige Sofortlöschung eines Accounts nach AGB-Verstoß" "Mutwillig" den Ausdruck in dem Zuge zu benutzen finde ich lustig, da man hiermit gerne etwas Negatives, Boshaftigkeit assoziiert.
Aber genau genommen ist jede eigene Löschung, sogar das Betreten des Chat im dem Sinne mutwillig, denn es geschieht ja MIT ABSICHT.

Ja, ich finde es einfach ziemlich dumm, wenn so lange Löschzeiten vorliegen. Ob du es bockig nennst, oder 5 gegen Willi ist mir wurscht. Denn das ist nicht Gegenstand des Themas. Was mich aber interessiert ist, wo schreibt die DSGVO denn vor, dass diese Daten so lange gespeichert sein müssen? Das hat Kollo nicht im Ansatz geschrieben.

Wo steht in den AGB eigentlich, dass die Löschung durch eigenen Antrag frühestens nach 2 Monaten stattfinden kann? Den Teil finde ich nirgends. Dort steht nur, dass eine AUTOMATISCHE Löschung frühestens nach der Zeit erfolgen kann.

Antwort auf: Kolloid

Die Angabe einer Mailadresse ist nicht notwendig, wenn man die Löschung seines Nicknamen selber einleitet. Nimmt man hingegen Kontakt mit dem Support auf, so kann eine Zuordnung des Nicknamen, ohne angegebene Mailadresse, nicht erfolgen.


Da es leider nicht von jeder Plattform möglich ist, seine Löschung einzuleiten, muss man diese aber doch angeben wenn man sich an Knuddels wendet. Und dort wird behauptet, dass ihr bei Knuddels nicht zuordnen könnt. Das ist aber insofern widersprüchlich, als dass eine Verifikation der Adresse dann völlig sinnlos wäre.

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Re: Accountlöschungsdauer [Re: ] - #3126670 - 17.05.2020, 00:03:43
Holger

Registriert: 21.09.2013
Beiträge: 311
Antwort auf: Der Benny Do
Was mich aber interessiert ist, wo schreibt die DSGVO denn vor, dass diese Daten so lange gespeichert sein müssen?


Das ganze ist Schwammig formuliert, Auslegungssache. Hierzu muss nur ein triftiger Grund existieren:
Zitat:
Die DSGVO sieht vor, dass personenbezogene Daten grundsätzlich nur für einen bestimmten Verarbeitungszweck gespeichert werden dürfen, und nur solange, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist (Art. 5 Abs. 1 lit. e) DSGVO).

Quelle: https://www.dimolaidis.de/wie-lange-duerfen-personenbezogene-daten-gespeichert-werden/

Antwort auf: Art. 5 Abs. 1 lit. e
[...]die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist; personenbezogene Daten dürfen länger gespeichert werden, soweit die personenbezogenen Daten vorbehaltlich der Durchführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, die von dieser Verordnung zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gefordert werden[...]


Das heißt für die Laien übersetzt:
  • Knuddels darf festlegen, wie lange die Daten maximal gespeichert werden (Löschfrist)
  • Tätigt der Nutzer Käufe (Smiley, Knuddel, was auch immer) geschieht die Speicherung auf Ermessen von Knuddels - Diese muss die Einnahmen natürlich für das Finanzwesen aufbewahren - Und das sogar über Jahre(!)
  • Zweckbindung - Strafvefolgung; Die Daten müssen natürlich für die Strafverfolgungsbehörden im Falle von Ermittlungen für eine nachträgliche Verfolgung vorhanden sein


Zwei Monate sind hier eigentlich relativ Human.

Die beiden anderen Themen bzgl. der Strafverfolgung sowie Kaufverträge für's Finanzamt allerdings, darf sich Knuddels archivieren; Hier ist es überhaupt nicht nötig, den jeweiligen Nicknamen "existent" zu halten. Das Thema mit den Straftaten gab es schon immer - Nicht nur bei Knuddels. Bei dem Suchbegriff "Vorratsdatenspeicherung" für Provider wirst du da sicherlich so einiges lesen können, deswegen ist es auch sinnvoll, Straftaten unmittelbar zu melden und nicht erst ein Jahr später.

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Re: Accountlöschungsdauer [Re: Holger] - #3127339 - 23.05.2020, 19:03:08
Der Benny Do
Nicht registriert


Antwort auf: Holger
Antwort auf: Der Benny Do
Was mich aber interessiert ist, wo schreibt die DSGVO denn vor, dass diese Daten so lange gespeichert sein müssen?


Das ganze ist Schwammig formuliert, Auslegungssache. Hierzu muss nur ein triftiger Grund existieren:
Zitat:
Die DSGVO sieht vor, dass personenbezogene Daten grundsätzlich nur für einen bestimmten Verarbeitungszweck gespeichert werden dürfen, und nur solange, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist (Art. 5 Abs. 1 lit. e) DSGVO).

Quelle: https://www.dimolaidis.de/wie-lange-duerfen-personenbezogene-daten-gespeichert-werden/

Antwort auf: Art. 5 Abs. 1 lit. e
[...]die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist; personenbezogene Daten dürfen länger gespeichert werden, soweit die personenbezogenen Daten vorbehaltlich der Durchführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, die von dieser Verordnung zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gefordert werden[...]


Das heißt für die Laien übersetzt:
  • Knuddels darf festlegen, wie lange die Daten maximal gespeichert werden (Löschfrist)
  • Tätigt der Nutzer Käufe (Smiley, Knuddel, was auch immer) geschieht die Speicherung auf Ermessen von Knuddels - Diese muss die Einnahmen natürlich für das Finanzwesen aufbewahren - Und das sogar über Jahre(!)
  • Zweckbindung - Strafvefolgung; Die Daten müssen natürlich für die Strafverfolgungsbehörden im Falle von Ermittlungen für eine nachträgliche Verfolgung vorhanden sein


Zwei Monate sind hier eigentlich relativ Human.

Die beiden anderen Themen bzgl. der Strafverfolgung sowie Kaufverträge für's Finanzamt allerdings, darf sich Knuddels archivieren; Hier ist es überhaupt nicht nötig, den jeweiligen Nicknamen "existent" zu halten. Das Thema mit den Straftaten gab es schon immer - Nicht nur bei Knuddels. Bei dem Suchbegriff "Vorratsdatenspeicherung" für Provider wirst du da sicherlich so einiges lesen können, deswegen ist es auch sinnvoll, Straftaten unmittelbar zu melden und nicht erst ein Jahr später.

Yo das stimmt.
Aber Knuddels ist Inhalteanbieter und kein Zugangsanbieter.
Da trifft doch die VDS nicht?

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