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Recht an alten Aufnahmen aus Kinderzeiten? - #2895609 - 30.03.2018, 19:20:52
kocham cie skarby 2
Nicht registriert


Als wir zwischen 13 und 15 waren haben ich und eine alte Freundin uns oft auf Kassette und Video aufgenommen wie wir Tanzen, singen oder quatsch machen.
Ich habe die Aufnahmen in einem Koffer und niemand sonst wird sie je zusehen bekommen, aber diese Person verlangt nun, dass ich alles vernichte, weil es ihr peinlich ist. Sie sagt, es wären ja auch ihre Aufnahmen und darum müsste ich das tun.
Da ich aber nichts damit anstelle außer sie mir selbst anzusehen wüsste ich gern mal, ob ich deswegen ärger kriegen könnte, weil sie ja auch darauf ist und somit ja auch ein Recht auf die Aufnahmen hat ? Falls sie zur Polizei geht weil ich die Aufnahmen von uns nicht vernichte?

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Re: Recht an alten Aufnahmen aus Kinderzeiten? [Re: ] - #2895624 - 30.03.2018, 21:49:32
Kev777
​Forumsengel

Registriert: 03.09.2010
Beiträge: 7.612
Da ihr gemeinsam urheber des werkes seid kann sie nun nicht allein über die weitere verwendung und eben auch nicht über die vernichtung entscheiden.
Sofern du die aufnahmen nirgendwo veröffentlichst dürfte es wohl so sein das du die aufnahmen behalten kannst. Nur eben veröffentlichen, weitergeben u.s.w. geht nicht ohne ihre zustimmung.

Aufnahmen die die intimsphäre in besonderer weise verletzen...also aufnahmen die die person ggf. unbekleidet zeigen...sind zu vernichten.


(meine meinung - stellt keine rechtsberatung dar.
Rechtssicher kann dir das nur ein Anwalt erklären.)
_________________________
Orwell war ein Optimist
________

„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
- Henry Ford

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Re: Recht an alten Aufnahmen aus Kinderzeiten? [Re: Kev777] - #2895647 - 30.03.2018, 23:44:15
Sunnyboyy17
Nicht registriert


Hey,

die Sache ist ganz klar definiert.

Zitat:
grundsätzlich hat jeder Mensch das uneingeschränkte Recht, gefragt zu werden, bevor Fotos oder auch Videoaufnahmen von ihm veröffentlicht werden. Wer also ein Video macht und es veröffentlichen will, muss Personen, die hierauf zu sehen sind, grundsätzlich um Erlaubnis fragen. Das Recht am eigenen Bild gilt unabhängig davon, ob die Videos ins Netz gestellt oder im Fernsehen gezeigt werden. Auch die Cloud macht da keine Ausnahme: Wer Personenabbildungen von anderen Menschen über Videoplattformen oder Cloud-Speicherdienste öffentlich zugänglich machen will, muss die Abgebildeten grundsätzlich vorher fragen. Man spricht von einem Erlaubnisvorbehalt.

Weiteres Zitat:
ob man eine Erlaubnis von den im Video gezeigten Personen braucht, hängt davon ab, wem man es zeigt oder zugänglich macht. Das Video zu drehen, ist rechtlich betrachtet zunächst in der Regel kein Problem. Ebenfalls unproblematisch ist es, es sich nur im privaten Kreis anzusehen oder es anderen Personen aus dem privaten Kreis zugänglich zu machen. Das Recht am eigenen Bild greift erst ein, sobald Personenabbildungen außerhalb des privaten Umfelds gezeigt oder geteilt werden, also zum Beispiel über eine Videoplattform jedem Nutzer zugänglich gemacht wird.
Videoabende im Freundes- oder Familienkreis sind damit erlaubt. Auch das Speichern im Netz, wie zum Beispiel auf einer Videoplattform, ist an sich nicht zu beanstanden. Letzteres gilt jedoch nur, sofern der Account oder Ordner, in dem das Video liegt, nur eingeschränkt zugänglich ist. Kann ich auf meine Videos nur selbst zugreifen, entsteht kein rechtliches Problem. Gleiches gilt, wenn ich über die technischen Einstellungen ermögliche, dass einige ausgewählte Personen aus meinem persönlichen Kreis (Verwandte, Freunde, enge Bekannte) hierauf zugreifen.
In dem Moment, in denen die Videos jedoch ohne Zugriffsbeschränkungen (öffentlich) zugänglich gemacht werden, benötigt man die Zustimmung aller abgebildeten Personen.


Bedeutet das, was Kev777 bereits sagte. Du selbst darfst die Aufnahmen behalten. Du darfst Sie sogar anderen zeigen, aber eben nicht verteilen oder veröffentlichen.
Außerdem hat sie damals, da sie ja mit auf dem Video ist der Aufnahme zu gestimmt.

Und da greift dann folgendes:
Persönlichkeitsrechtliche Einwilligungen für Bildveröffentlichungen unterliegen keinen formalen Anforderungen. Das heißt, dass sie nicht unbedingt schriftlich abgegeben werden müssen. Es reicht eine mündliche Zusage oder sogar eine implizite Einwilligung.

Hoffe, damit ist dir geholfen, du kannst beruhigt schlafen.

Grüße

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Re: Recht an alten Aufnahmen aus Kinderzeiten? [Re: ] - #2895813 - 01.04.2018, 09:51:09
kocham cie skarby 2
Nicht registriert


Ok . ich habe ja nicht vor, es zu veröffentlichen.
Ja sie hatte zugestimmt. Aber eine Zusage habe ich nicht, man sieht auf den Aufnahmen nur, wie sie in die Kamera lacht und das Filmen nicht ablehnt.

Jetzt habe ich noch ein Video von einer Party die wir zu dritt gemacht hatten gefunden. Darauf zu sehen sind Person A und Person B und ich. Wenn ich Person A das Video nun schicken würde, auch wenn Person B damit nicht einverstanden wäre, wäre das ein Rechtsverstoß?

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Re: Recht an alten Aufnahmen aus Kinderzeiten? [Re: ] - #2895819 - 01.04.2018, 11:00:57
W a n n a b e - M o d e l
Nicht registriert


Warum muss man immer auf's Gesetz achten?
Frag die Person ob sie damit einverstanden ist und wenn nicht - dann lass es eben bleiben.

Aber hier um eure Freundschaft Rechtssicher zu zerstören:

1. Wenn klar zu sehen ist, dass die Personen wussten, dass sie aufgenommen wurden und keine Anzeichen dafür machten, dass sie das nicht wünschen, dann ist das wie eine Zustimmung. Man lächelt nicht in eine Kamera und behauptet 10 Jahre später, man habe gar nicht gewusst, dass da ein Video gedreht wird, bei dem man gar nicht mitwirken wollte.
2. Du kannst das Video jedem in Deinem privatem Kreis zeigen. Das Recht am eigenem Bild greift nämlich erst, wenn ein Video/Foto öffentlich gestellt wird (Fernsehen, Youtube, Facebook, eigene Webseite, ...)

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Re: Recht an alten Aufnahmen aus Kinderzeiten? [Re: ] - #2895881 - 01.04.2018, 16:21:17
Der Benny Do
Nicht registriert


Wenn die Freundin nicht will, dass du die Aufnahmen noch hast, vernichte sie doch einfach. Oder mach deine Freundin darauf unkenntlich.
Der Freundschaft zuliebe ist das doch wohl der beste Weg.

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Re: Recht an alten Aufnahmen aus Kinderzeiten? [Re: ] - #2895901 - 01.04.2018, 18:00:33
Kipo14
Dageg​en.​

Registriert: 04.05.2005
Beiträge: 2.281
Ort: Bielefeld
Statt lange zu grübeln und Gesetzestexte zu studieren wie wäre es mit der einfachsten Lösung?

Lüg sie doch einfach an und sag du hast die Beweise vernichtet! Wie will sie das kontrollieren?

So eine "Freundin" brauchst du 'eh nicht die dich bei der Polizei anzeigen will, weswegen du auch kein schlechtes Gewissen haben musst.
_________________________
Antwort auf: Bayernfreak94
Wie oft werdet ihr an mich denken, wenn ihr arbeitet und ich am Chat sitze oder penne oder Zocke und schön fifty! Spiele


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Re: Recht an alten Aufnahmen aus Kinderzeiten? [Re: ] - #2896528 - 05.04.2018, 20:03:57
Sunnyboyy17
Nicht registriert


Antwort auf: kocham cie skarby 2
Ok . ich habe ja nicht vor, es zu veröffentlichen.
Ja sie hatte zugestimmt. Aber eine Zusage habe ich nicht, man sieht auf den Aufnahmen nur, wie sie in die Kamera lacht und das Filmen nicht ablehnt.

Jetzt habe ich noch ein Video von einer Party die wir zu dritt gemacht hatten gefunden. Darauf zu sehen sind Person A und Person B und ich. Wenn ich Person A das Video nun schicken würde, auch wenn Person B damit nicht einverstanden wäre, wäre das ein Rechtsverstoß?


Persönlich übergeben ja, es darf den Privaten Kreis nicht verlassen.
Also Face2Face übergabe funktioniert. Senden ist problematisch.

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Moderator(en):  Misterious, Plueschzombie