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Einnahmen bei Harz4 Empfängern auszahlen lassen - #2881460 - 22.12.2017, 15:04:01
PLayah89
Nicht registriert


Als Harz4 Empfänger darf man doch kein Geld verdienen bzw. man muss einen Nebenverdienst anmelden und ggf. etwas davon dem Amt abgeben.
Wenn man sich bei Knuddels die Einnahmen für den Mychannel auszahlen lassen will, muss man das dann auch beim Amt angeben oder gibt es eine bestimmte Summe, ab der man das angeben muss?

Zufällig weiß ich von einer Bekannten, die von einem Freund 25€ aufs Konto bekommen hat. Als dann ihr Harz4 Antrag verlängert wurde und sie dem Amt Einsicht in ihre Überweisungsübersicht gegeben hat, gab es richtig Ärger.

Gibt es außer über Bank noch andere Wege, die Auszahlung zu bekommen?

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Re: Einnahmen bei Harz4 Empfängern auszahlen lassen [Re: ] - #2881463 - 22.12.2017, 15:18:49
Ich atme ein und RASTE AUS

Registriert: 17.12.2020
Beiträge: 3.241
Antwort auf: PLayah89

Wenn man sich bei Knuddels die Einnahmen für den Mychannel auszahlen lassen will, muss man das dann auch beim Amt angeben oder gibt es eine bestimmte Summe, ab der man das angeben muss?


Ist die Frage ernst gemeint?
Du sagst es gab richtig ärger für eine 25€ Überweisung und fragst im gleichen Atemzug ob es eine frei grenze gibt?
Das widerspricht sich aber :-D

Antwort auf: PLayah89
Zufällig weiß ich von einer Bekannten, die von einem Freund 25€ aufs Konto bekommen hat. Als dann ihr Harz4 Antrag verlängert wurde und sie dem Amt Einsicht in ihre Überweisungsübersicht gegeben hat, gab es richtig Ärger.


Für eine 25€ Überweisung bekommt niemand "richtig Ärger".
_________________________
Wenn man nicht über Tote redet, sterben sie zweimal.

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Re: Einnahmen bei Harz4 Empfängern auszahlen lassen [Re: ] - #2881467 - 22.12.2017, 15:26:41
Ich atme ein und RASTE AUS

Registriert: 17.12.2020
Beiträge: 3.241
Achso.. ganz vergessen zu dem Nebenverdienst zu antworten.
Kannst glaube ich 100€ vom Nebenjob behalten und 20% vom rest.

450€ = 100€ sicher, 20% von 350€ = 70€ also 170 für dich. Alles was du mehr verdienst würde dann vom Hartz 4 abgezogen werden.
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Wenn man nicht über Tote redet, sterben sie zweimal.

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Re: Einnahmen bei Harz4 Empfängern auszahlen lassen [Re: ] - #2881472 - 22.12.2017, 16:14:10
Kev777
​Forumsengel

Registriert: 03.09.2010
Beiträge: 7.612
Antwort auf: PLayah89
Als Harz4 Empfänger darf man doch kein Geld verdienen

Natürlich darfst du geld verdienen. ôo

Zitat:

bzw. man muss einen Nebenverdienst anmelden

richtig

Zitat:
und ggf. etwas davon dem Amt abgeben.

du gibst dem amt nichts ab sondern es wird dir auf deine grundsicherung angerechnet. Auch völlig logisch, denn es heißt ja nicht umsonst grundsicherung. Wenn du teilweise selbst deinen lebensunterhalt finanzieren kannst so brauchst du ja entsprechend weniger grundsicherung. Es gibt aber, soweit ich weiß, freibeträge. Da kann google sicher weiter helfen.

Die grundsicherung ist kein grundeinkommen!

Zitat:

Wenn man sich bei Knuddels die Einnahmen für den Mychannel auszahlen lassen will, muss man das dann auch beim Amt angeben oder gibt es eine bestimmte Summe, ab der man das angeben muss?

einkünfte musst du grundsätzlich beim amt anzeigen.

Zitat:

Zufällig weiß ich von einer Bekannten, die von einem Freund 25€ aufs Konto bekommen hat. Als dann ihr Harz4 Antrag verlängert wurde und sie dem Amt Einsicht in ihre Überweisungsübersicht gegeben hat, gab es richtig Ärger.

Da hatte sie wohl gerade märchenstunde oder hat die story nur halb erzählt.
Einmalzahlungen werden auch als solche erkannt. Und insbesondere bei 25 euro wird ganz sicher niemand ''richtig ärger'' machen.

Zitat:

Gibt es außer über Bank noch andere Wege, die Auszahlung zu bekommen?

selbst wenn dem so wäre würde das nichts an der tatsache ändern das du die einkünfte anzuzeigen hast!


persönlicher tipp: wer h4 bekommt sollte sich wohl lieber die mychannelerlöse in knuddel auszahlen lassen und damit in knuddels was schickes machen.

_________________________
Orwell war ein Optimist
________

„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
- Henry Ford

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Re: Einnahmen bei Harz4 Empfängern auszahlen lassen [Re: Kev777] - #2881546 - 23.12.2017, 08:37:44
Vicktori
​» Flupp

Registriert: 28.07.2008
Beiträge: 3.012
Ort: Niebüll
Ich verschiebe den Beitrag mal in Talkrunde, da es hier eigentlich nicht wirklich um Knuddels geht. Klar, es geht um das ausbezahlen lassen vom MyChannel. Allerdings befasst sich das Grundthema mit dem Nebenverdienst bei Hartz IV.

Hab hier mal Google benutzt. Kannst ja mal schauen ob dir das weiterhilft.
Gruß Paul
_________________________
Dumme Frage, dumme Antwort :-D

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Re: Einnahmen bei Harz4 Empfängern auszahlen lassen [Re: Vicktori] - #2881561 - 23.12.2017, 11:06:09
Dein DSL Freund
Forumuser

Registriert: 24.06.2010
Beiträge: 564
Hallo zusammen.

Natürlich darfst du Geld verdienen.

Freibetrag liegt bei € 100,--, muss beim Jobcneter angemeldet werden.

Darüberhinaus besteht sogar die Möglichkeit, noch dazu einen € 1,-- Job anzunehmen, ohne das die schon bereits bestehenden € 100,-- angetastet werden. Dies Bedarf jedoch einer Zustimmung des Sachbearbeiter/Inn und einem gewissen Auftreten. =)

Alles was über € 100,-- verdient werden kann, wird mit der 80/20 Regelung bedient. 80% ans Jobcenter, 20% der Arbeitnehmer.

Verdienst du z.B. € 450,--, bekommst du auch diese Summe, dass Jobcenter zieht dir aber € 180,-- vom Regelbedarf wieder ab. Lohnabrechnungnen MÜSSEN eingereicht werden.

Alles was du dazu verdienst, was auch als Einkommen anzusehen ist, muss auch dem Jobcenter gemeldet werden.

Achtung: Dies gilt nicht für Verkäufe z.B. bei ebay und Co, wenn es nicht kommerziell betrieben wird, oder Sonstige Einnahmen durch Verkäufe. Jeder hat ja ein recht z.B. seinen alten TV zu verkaufen. Dies wird zudem unter dem Schonvermögen gewertet. Das ist aber ein anderes Thema

Das wenn jemand € 25,-- erhalten hat, warum auch immer, spielt absolut keine Rolle, da nicht zu erkennen sein müsste, warum dieses Geld aufs Konto eingezahlt wurde. Als Empfänger hat jeder das Recht, sich ggf. auch Geld zu leihen, dies entsprechend dann auch wieder zurückzuzahlen. Oder eben wie schon bennant, ein Playstationspiel zu verkaufen. Dies ist keine Einnahme.

Sollte es jedoch so gewertet werden, dann ab zum Sozialgericht und dort den Fall schildern. Die sind dazu verpflichtet es anzuhören. Vorab natürlich Widerspruch einreichen.

Gruß
DSL

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Re: Einnahmen bei Harz4 Empfängern auszahlen lassen [Re: Dein DSL Freund] - #2881618 - 23.12.2017, 16:55:08
Bizarrus
Nicht registriert


Zitat:
Das wenn jemand € 25,-- erhalten hat, warum auch immer, spielt absolut keine Rolle, da nicht zu erkennen sein müsste, warum dieses Geld aufs Konto eingezahlt wurde. Als Empfänger hat jeder das Recht, sich ggf. auch Geld zu leihen, dies entsprechend dann auch wieder zurückzuzahlen.

Zumal es "Zuwendung Dritter" gibt! Monatsende und kein Essen? Die Eltern überweisen dir 50€? Das ist eine zuwendung Dritter, weder eine Leihe, noch Einnahmen.

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