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Wie oft kann man eine Onlinebestllung umtauschen? - #2848665 - 04.06.2017, 12:27:05
16Friend16
Nicht registriert


Ich habe mir ein Notebook bestellt, bei dem leider Backlight Bleeding auftaucht. Backlight Bleeding ist bei IPS Displays angeblich normal, jedoch gibt es auch Ausnahmen. In andere Foren habe ich von verärgerten Kunden gelesen, die ihre Geräte mehrmals umtauschen mussten, bis sie eins ohne diese Mängel erhielten.
Wenn man online bestellt hat man ja 2 Wochen Rückgaberecht. Wenn ich mein Notebook umtausche, beginnen mit Erhalt des Neuen die 2 Wochen dann auch erneut, oder laufen die seit Erhalt des Ersten einfach weiter?

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Re: Wie oft kann man eine Onlinebestllung umtauschen? [Re: ] - #2848681 - 04.06.2017, 13:03:46
Daemmerung

Registriert: 06.12.2006
Beiträge: 4.859

Wenn du dein Widerrufsrecht in Anspruch nimmst und das Notebook zurücksendest, solltest du dir ein neues bestellen und nicht umtauschen lassen. Durch den Umtausch kann es durchaus sein, dass die Widerrufsfrist ab dem Zeitpunkt der Bestellung gilt und nicht dem evtl. Rücktausch. So verhält es sich ja auch bei der Garantie bzw. Gewährleistung. Die verlängert sich nicht, wenn du ein neues Gerät bekommst.

Wenn du einfach ein neues bestellst, kannst du so oft damit weiter machen, bis der Verkäufer deine Bestellung nicht mehr entgegen nimmt. Du hast kein Recht bei dem Verkäufer einzukaufen. Der Verkäufer hat das Recht deinen Kauf ohne Gründe abzulehnen.

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Re: Wie oft kann man eine Onlinebestllung umtauschen? [Re: ] - #2848682 - 04.06.2017, 13:06:51
MisteriousModerator

Registriert: 02.12.2011
Beiträge: 4.805
Ort: RLP
Hey,

An die Sache gehst du irgendwie falsch ran. Rücktritt vom Kaufvertrag hat nichts mit einer Beschädigung/einem Defekt am Gerät zu tun. Du kannst ganz unabhängig vom Zustand des Objekts innerhalb von 14 Tagen vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn du Online bei einem als Unternehmer gekennzeichneten Händler einkaufst.
Die Lieferung eines Ersatzteils oder eine Reparatur bei einem defekten Gerät entspricht der Erfüllung deines Rechts auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung/-leistung. Du kannst, wenn auch der Ersatz beschädigt ist, nochmal Ersatz fordern oder vom Kaufvertrag zurücktreten, vorausgesetzt der Schaden war schon bei Gefahrenübergang (Übergabe der Ware an den Lieferanten (Warenschulden sind Holschulden) oder - bei bezahltem Versand - bei Übergabe an dich durch den Lieferanten) vorhanden.

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Re: Wie oft kann man eine Onlinebestllung umtauschen? [Re: Misterious] - #2848697 - 04.06.2017, 13:53:25
16Friend16
Nicht registriert


Wenn ich es umtausche oder ein Neues bestelle und der Händler sich darüber wundert, wäre er, sofern er mich als Kunde akzeptiert, verpflichtet, mir Neuware zu schicken oder dürfte er mir dann auch ein Notebook aus zweiter Hand, dass schon mal von jemand anderen ausgepackt wurde, zusenden? Gibt es da ein Gesetz? Mir ist es schonmal passiert, dass ich beim Umtausch plötzlich Gebrauchtware bekam, für den vollen Originalpreis.

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Re: Wie oft kann man eine Onlinebestllung umtauschen? [Re: ] - #2848701 - 04.06.2017, 14:01:54
GottesGott
ernan​nter ​Zynik​er​

Registriert: 27.12.2007
Beiträge: 271
-Rückgaberecht aus Online Bestellungen ohne Angabe von Gründen 14 Tage im Regelfall
-gesetzliche Gewährleistung meist 6 Monate ( Händler muss beweisen das Kunde Ware beschädigt hat)
- Garantie (freiwillige Leistung des Händlers/Hersteller über die Gewährleistung hinaus)

_________________________
Allen Gewalten Zum Trutz sich erhalten

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Re: Wie oft kann man eine Onlinebestllung umtauschen? [Re: ] - #2848706 - 04.06.2017, 14:25:39
MisteriousModerator

Registriert: 02.12.2011
Beiträge: 4.805
Ort: RLP
Antwort auf: 16Friend16
Wenn ich es umtausche oder ein Neues bestelle und der Händler sich darüber wundert, wäre er, sofern er mich als Kunde akzeptiert, verpflichtet, mir Neuware zu schicken oder dürfte er mir dann auch ein Notebook aus zweiter Hand, dass schon mal von jemand anderen ausgepackt wurde, zusenden?

Eine Frage nach der anderen:
Wenn du es umtauschst, kannst du es nicht gleichzeitig neu bestellen. Also, kannst du schon, aber dann schließt du mit dem Händler zwei voneinander unabhängige Kaufverträge ab. (Du bekommst für beide Käufe jeweils eine eigene Rechnung, für beide Käufe jeweils einen Lieferbeleg/Lieferschein und für beide Käufe getrennt ein Paket.)
Wenn du ein Gerät umtauschst, muss er dir das den Vertragsbestimmungen entsprechende Ersatzgerät zusenden. Wenn in seinen AGB steht, dass er dir auch ein bereits verwendetes, aber noch (oder wieder) voll funktionsfähiges Gerät senden kann, dann ist das zu akzeptieren.
Hierzu solltest du zwischen vorrangigem und nachrangigem Recht unterscheiden: vorrangig: Nachbesserung, Ersatzlieferung; nachrangig: Schadenersatz, Rücktritt vom Kaufvertrag.
Unabhängig davon gilt weiterhin: 14 Tage Widerrufsrecht (unabhängig von irgendwelchen Umtauschereien, Nachbesserungen und und und).
Der Hädnler hat die Verpflichtung, dir ein den angepriesenen Bedingungen entsprechendes Gerät zu liefern (wenn da also steht nVidia Festplatte, darf da keine von Sony drin sein, wenn die Farbe schwarz ist, darf das Gerät nicht grau sein, und wenn es heißt "neu", darf es nicht gebraucht sein)

Antwort auf: 16Friend16
Mir ist es schonmal passiert, dass ich beim Umtausch plötzlich Gebrauchtware bekam, für den vollen Originalpreis.

Gebrauchtware ist hier irgendwie Definitionssache, glaub ich. Wenn du ein Ersatzgerät bekommst, dann kann es durchaus irgendwann mal ausgepackte Ware sein, aber sie muss dem Originalzustand entsprechen: Unbenutzt, ohne Gebrauchspuren.


Ich frage mich aber auch, warum du bei so schlechten Erfahrungen immer noch online bestellst. Viele Elektronikfachmärkte bieten an, dass man die Artikel bei denen im Laden bestellt, da bist du besser mit bedient als über den Onlinehandel.

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Re: Wie oft kann man eine Onlinebestllung umtauschen? [Re: Misterious] - #2848718 - 04.06.2017, 15:37:58
16Friend16
Nicht registriert


Wo würde denn stehen, dass sie beim Umtausch nicht zwingend Neuwaren senden müssen? zB bei cyberport? Dort habe ich unter reklamation-und-garantie nichts darüber finden können.
Damals wurde am Telefon nur gesagt, dass es umgetauscht wird. Und dann kam das Gebrauchte Teil.

Antwort auf: Misterious


Ich frage mich aber auch, warum du bei so schlechten Erfahrungen immer noch online bestellst. Viele Elektronikfachmärkte bieten an, dass man die Artikel bei denen im Laden bestellt, da bist du besser mit bedient als über den Onlinehandel.


In den Elektronikfachmärkten gibt es nicht das, was ich suche und wenn, dann ist es dort meistens viel teurer.


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Re: Wie oft kann man eine Onlinebestllung umtauschen? [Re: ] - #2848747 - 04.06.2017, 18:45:43
MisteriousModerator

Registriert: 02.12.2011
Beiträge: 4.805
Ort: RLP
Antwort auf: 16Friend16
wenn, dann ist es dort meistens viel teurer.

Aus gutem Grund: Besserer Service. Wenn da was dran defekt ist, kannst du wieder zurück zum Laden gehen und es auch direkt sagen, du bekommst direkt dein Geld zurück und du hast danach (in der Regel) keine Probleme mehr. Du kannst sogar (nach dem Kauf) im Laden die Sachen auspacken und in aller Regel sogar mal an eine Steckdose anschließen lassen, um zu prüfen ob das Gerät funktioniert. Außerdem hast du da garantiert ein neues Gerät, kein gebrauchtes.
Hast du mal gefragt, ob sie den Artikel bestellen können?


Antwort auf: 16Friend16
Wo würde denn stehen, dass sie beim Umtausch nicht zwingend Neuwaren senden müssen? zB bei cyberport? Dort habe ich unter reklamation-und-garantie nichts darüber finden können.
Damals wurde am Telefon nur gesagt, dass es umgetauscht wird. Und dann kam das Gebrauchte Teil.

Laut Gesetz steht dir die Zulieferung einer "mangelfreien Sache" zu. § 439 BGB
Es heißt dort nicht, dass die Sache "neu" (= unverpackt) sein muss. Ich hab die AGB von cyberport eben mal überflogen, aber nichts genaues dazu gefunden. (Am ehesten zugeordnet hätte ich es "Ware mit Mängeln".)
Grundsätzlich sagt das BGB zum Kaufvertrag: Die erstandene Sache muss frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. § 433 BGB
Die Beschädigungen bei Gebrauch wären ein Sachmangel, also schauen wir uns § 434 Satz 1 an:
(1) [...] Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist [= nichts in den AGB steht], ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. [= neu, ungeöffnet, im Originalzustand ist]

Ob du also nun den Händler kontaktierst oder nicht, bleibt dir überlassen. Ich würde mich nicht mit einem Laptop zufriedengeben, der mit Kratzern und Dellen übersät ist.

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Re: Wie oft kann man eine Onlinebestllung umtauschen? [Re: Misterious] - #2848834 - 05.06.2017, 07:10:29
16Friend16
Nicht registriert


Gilt das nur für Umtauschware oder auch für Neuware?
Bei Amazon steht immer dabei, ob es Neu ist. Wo anders steht manchmal "...ist auch als B-ware erhältlich.", die natürlich dann billiger ist. Bei cyberport ist dies auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Dort muss man genau hinschauen, obwohl ich unter "Notebooks" schaue und mal eins aus der Liste anklicke, bin ich plötzlich bei "Startseite >Notebooks LENOVO > Lenovo Reduziert > Vorführware!" gelandet. Als Vorführware ist es ansonsten nicht gekennzeichnet. Und dass die mir damals für den vollen preis Gebrauchtes zusenden, wäre für mich nur akzeptabel, wenn ich dazu auch ein Teil des Geldes zurückerhalten hätte.

Wenn ich zb. eine ganz neue Bestellung für einen anderen Computer aufgebe, der nicht unter Vorführware gelistet ist, dürften die mir auch dann für den vollen Preis Gebrauchtware senden?




Antwort auf: Misterious
Antwort auf: 16Friend16
wenn, dann ist es dort meistens viel teurer.

Aus gutem Grund: Besserer Service. Wenn da was dran defekt ist, kannst du wieder zurück zum Laden gehen und es auch direkt sagen, du bekommst direkt dein Geld zurück und du hast danach (in der Regel) keine Probleme mehr. Du kannst sogar (nach dem Kauf) im Laden die Sachen auspacken und in aller Regel sogar mal an eine Steckdose anschließen lassen, um zu prüfen ob das Gerät funktioniert. Außerdem hast du da garantiert ein neues Gerät, kein gebrauchtes.
Hast du mal gefragt, ob sie den Artikel bestellen können?


Aber wenn ich es im Laden nach dem Kauf auspacke, müssen die es im Gegensatz zum Onlinehändler nicht zwingend und grundlos zurücknehmen. Und solche Lichthöfe sind auch kein Reklamationsgrund.
Ich sehe auch nicht ein, für dasselbe Gerät im Laden bis zu 300€ mehr zu bezahlen. Auch wenn dort evtl. eine SDD eingebaut ist, welche ich gar nicht haben will.
Was heißt bestellen? Ich weiß nicht ob so etwas geht, und wenn die das machen würden und ich ihn dann doch nicht behalten will, falls auch dort wieder Lichthöfe sind? Dann hätte ich wohl ein Problem.

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Re: Wie oft kann man eine Onlinebestllung umtauschen? [Re: ] - #2848961 - 05.06.2017, 21:16:44
Der Benny Do
Nicht registriert


Es gibt kein generelles Umtauschrecht, das ist nur eine Kulanz des Händlers. Außer beim Fernabsatz von Waren, dort gibt es die angesprochenen 14 Tage Widerrufsfrist. Die beginnt bei Vertragsabschluss, im Fernabsatz beim Erhalt der Ware, beim Erhalt des letzten Teils einer aufgeteilten Sendung oder beim Erhalt des ersten Teils einer wiederkehrenden Sendung (Abonnement, z.B. Zeitschriften) Sollte der Händler gar keine Widerrufsbelehrung geben, kann die Widerrufsfrist zu deinem Gunsten stark verlängert werden.

Bei Umtausch aus Kulanz kann der Händler dir auch ein gebrauchtes Gerät geben. Je nachdem was vereinbart wurde. (siehe auch AGB)

Bei einer Reklamation hast du als Kunde die Wahl ob nachgebessert oder umgetauscht werden soll. Der Händler kann deine Wahl nur dann ablehnen wenn es für ihn ein zu großer geschäftlicher Nachteil wäre, beispielsweise teure Reparatur eines 5-Euro-Artikels oder der 20000-Euro-Fernseher soll umgetauscht werden weil das Anschlusskabel etwas lose ist.

Antwort auf: GottesGott

-gesetzliche Gewährleistung meist 6 Monate ( Händler muss beweisen das Kunde Ware beschädigt hat)



Nein. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Die Beweislast wird nach 6 Monaten umgekehrt, danach muss der Kunde beweisen dass der Fehler schon vor dem Kauf bestanden hat. Allerdings kann die Gewährleistung auf 1 Jahr reduziert werden wenn der Händler gebrauchte Ware verkauft, bei Bausachen kann die Gewährleistung unter bestimmten Voraussetzungen sogar 30 Jahre betragen.


Antwort auf: 16Friend16

Und solche Lichthöfe sind auch kein Reklamationsgrund.


Warum sind sie das nicht? Und wenn sie das wirklich nicht sind, kannst du vielleicht dem Händler begründen warum du wiederrufen willst, einerseits kann er das so dem Hersteller melden, zum Anderen kann der Händler den Neukauf des gleichen Geräts auch versagen und dich von weiteren Bestellungen ausschließen, einfach weil er Mißbrauch befürchtet.


Bearbeitet von Der Benny Do (05.06.2017, 21:20:42)

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Re: Wie oft kann man eine Onlinebestllung umtauschen? [Re: ] - #2848964 - 05.06.2017, 21:27:40
Der Benny Do
Nicht registriert


Wenn du weißt, dass das Modell generell den Fehler hat, solltest du vielleicht einfach ein Anderes bestellen. Das könnte dir und dem Händler eine Menge Schreibkram und auch Porto ersparen.

Ach ja, im Falle des Widerrufs hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, die 40-Euro-Grenze gibt es nicht mehr. Dem Händler steht es natürlich frei, die Kosten selber zu tragen, aber wenn das öfter vorkommt, wird der Händler irgendwann auch nein sagen.


Bearbeitet von Der Benny Do (05.06.2017, 21:29:45)

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Re: Wie oft kann man eine Onlinebestllung umtauschen? [Re: ] - #2848998 - 06.06.2017, 07:05:21
16Friend16
Nicht registriert


Ein anderes Notebook dieser Art gibt es nicht und ähnliche scheinen laut Testberichten noch viel stärkere Lichthöfe zu haben. Besonders die von HP. Und Lenovo hatte ich auch schon ausprobiert. Ich dachte Dell wäre eine gute Firma

Lichthöfe sind kein Reklamationsgrund, weil sie so häufig vorkommen, dass sie als "normal" gelten. Dabei entstehen sie bei schlechter Verarbeitung.

Antwort auf: Der Benny Do
zum Anderen kann der Händler den Neukauf des gleichen Geräts auch versagen und dich von weiteren Bestellungen ausschließen, einfach weil er Mißbrauch befürchtet.


Nach wievielen Neubestellungen würde er das denn tun? schon bei der zweiten?
Ich habe von anderen Kunden gelesen: anstatt den direkten Umtausch schicken die es einfach zurück und bestellen danach neu. Gerade in Fällen wie meinen, mit den Lichthöfen.
In der AGB ist oft nicht zu finden, ob man beim Umtausch ein gebrauchtes Gerät bekommt.

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Re: Wie oft kann man eine Onlinebestllung umtauschen? [Re: ] - #2848999 - 06.06.2017, 07:13:47
MisteriousModerator

Registriert: 02.12.2011
Beiträge: 4.805
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Antwort auf: 16Friend16
Ein anderes Notebook dieser Art gibt es nicht und ähnliche scheinen laut Testberichten noch viel stärkere Lichthöfe zu haben. Besonders die von HP. Und Lenovo hatte ich auch schon ausprobiert. Ich dachte Dell wäre eine gute Firma

Vielleicht ist dann ein komplett anderes Notebook besser für dich geeignet? Ich weiß ja nicht, welche Bedingungen ein Notebook für dich unabdingbar erfüllen muss, aber es gibt gefühlt 10.000 verschiedene Geräte, die ungefähr den gleichen Zweck erfüllen. Viele sind auch noch händisch modifizierbar, sodass du 10.000 andere Geräte an deine Wünsche anpassen kannst. Auch wenn dir das unlieber ist, ein anderes Gerät hat diesen Fehler vielleicht nicht.

Antwort auf: 16Friend16
Lichthöfe sind kein Reklamationsgrund, weil sie so häufig vorkommen, dass sie als "normal" gelten. Dabei entstehen sie bei schlechter Verarbeitung.

Dieser Definition nach sind sie sehr wohl ein Reklamationsgrund, denn ein Fehler in der Verarbeitung kommt einem Sachmangel am Produkt gleich. Fraglich ist hier, ob du in der Toleranzgrenze bist. Wenn ein Brettspiel mit den Maßen 30cm x 30cm angegeben ist, dann aber nur 29,9cm lang ist, dann ist das noch im Toleranzbereich. Wenn aber 20 Spielfiguren angegeben sind, müssen auch mindestens 20 enthalten sein.

Antwort auf: 16Friend16
Nach wievielen Neubestellungen würde er das denn tun? schon bei der zweiten?

Das können wir nicht riechen.

Antwort auf: 16Friend16
Ich habe von anderen Kunden gelesen: anstatt den direkten Umtausch schicken die es einfach zurück und bestellen danach neu. Gerade in Fällen wie meinen, mit den Lichthöfen.
In der AGB ist oft nicht zu finden, ob man beim Umtausch ein gebrauchtes Gerät bekommt.

Dann gilt das Gesetz. Ich zitier es nicht nochmal, es steht oben.

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Re: Wie oft kann man eine Onlinebestllung umtauschen? [Re: ] - #2866077 - 14.09.2017, 23:18:58
Walk of Fame
Nicht registriert


So oft wie du möchtest, mein Bruder bestellt und schickt wieder zurück.

Doch irgendwann bekommst du nichts mehr von denen oder es gibt nur noch eine Bezahlmöglichkeit: Banküberweisung.

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Moderator(en):  Misterious, Plueschzombie