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Steuerrechtliche Frage - #2651941 - 02.04.2014, 17:17:44
MR Bitter

Registriert: 03.12.2012
Beiträge: 1.468
Hallo,
Ich hab da mal eine Frage, vielleicht kann mir jemand weiter helfen.

Ich trette ab Freitag, neben meinen eigentlichen Job noch einen Nebenjob (unter 450/400€) im Monat an.
Meine Frage ist nun eigentlich folgende.
Ich weis das ein Nebenjob unter 450/400€ steuerfrei ist, doch wie sieht das ganze mit der Steuerklasse aus?
Ich hab mal gelesen das man sie bei 2 Jobs ändern kann.
Trift dies auch hier drauf zu?


Bearbeitet von MR Bitter (02.04.2014, 17:17:58)
_________________________
Kurz gesagt, Ich dulde keine Kritik, an diesen heiligen Land was meine Heimat ist!

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Re: Steuerrechtliche Frage [Re: MR Bitter] - #2651974 - 02.04.2014, 19:18:47
Wilco

Registriert: 12.08.2009
Beiträge: 612
Also wenn du wirklich unter 400/450€ verdienst, regelmäßig, dann bleibst du komplett in deiner 'normalen' Steuerklasse. Wenn das Einkommen durch den Nebenjob aber diesen steuerfreien Betrag übersteigt, wechselt man damit unweigerlich in Steuerklasse 6 (klingt nicht so wünschenswert), ganz egal welche Steuerklasse man ansonsten hat.

Dass man dank Nebenjob in eine für einen selbst günstigere Steuerklasse mittels Minijob wechseln kann, erscheint mir auch insofern unlogisch, als dass ich mir dann auch morgen eine solche Stelle suchen würde, bei meinem eigentlichen Job am Ende mehr netto habe und ich die 400€ nicht versteuern müsste. Denke demnach, dass das nicht im Interesse des Fiskus wäre.

Quelle: Steuerfachkraft meines Vertrauens (trotzdem ohne Gewähr)

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Re: Steuerrechtliche Frage [Re: Wilco] - #2653875 - 11.04.2014, 01:49:56
MisteriousModerator

Registriert: 02.12.2011
Beiträge: 4.805
Ort: RLP
Ich arbeite einmal die Woche beim Rewe und erhalte 7€/Stunde fürs Regale Auffüllen. Nach geschlagenen 6 Monaten eingestellt sein kam dann das Finanzamt und hat mich von jetzt auf gleich (ohne irgendwelche Änderungen an meinem Berufsstand (Schüler)) in Steuerklasse 6 verfrachtet. Und ich verdiene garantiert unter 400€ im Monat, meistens in etwa ein Viertel. Auf Nachfrage hin hieß es, dass es mit der Halbwaisenrente durch meinen verstorbenen Vater zu tun habe, die bei ... läppischen 14€ liegt? Die Zahl ist ungenau, aber liegt in etwa bei diesem Betrag. Ich war die ersten sechs Monate und auch die Zeit davor jeweils in Steuerklasse 1, bzw. muss(TE?) keine Steuern zahlen. Wie das aktuell aussieht, weiß ich auch nicht. Steuerklasse ist für mich Steuerklasse, das sagt mir gar nichts. Aber irgendwas muss sich theoretisch ja für mich geändert haben... Naja. :-|

Also entweder stimmt das Finanzsystem in Deutschland nicht ganz, oder man wollte mich einfach veralbern bzw. hat einen Fehler gemacht... :-D
Ich warte noch auf einen Anruf vom Amt, wie die Sache nun gehandhabt wird, aber um das vielleicht wenig besser zu verstehen: Was hat es mit den Steuerklassen überhaupt auf sich?

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Re: Steuerrechtliche Frage [Re: Misterious] - #2653883 - 11.04.2014, 03:51:37
Kev777
​Forumsengel

Registriert: 03.09.2010
Beiträge: 7.612
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Orwell war ein Optimist
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„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
- Henry Ford

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Re: Steuerrechtliche Frage [Re: Kev777] - #2653896 - 11.04.2014, 08:05:42
x Deluxe Boy x3
​Royal Bunker

Registriert: 09.03.2010
Beiträge: 874
Dein 400 Euro Job wird der Steuerklasse 6 angerechnet sprich du gehst dann für einen Apfel und ein Ei arbeiten. :-D
Daran sieht man wieder, dass Deutschland nie die Taschen vollbekommen wird. Und dann wundern sich so Spitzenpolitiker, warum Leute neben ihrem normalen Job noch Schwarzarbeit betreiben. Alles wird teuerer und der Lohn bliebt gleich sprich auch mit diesem Mindestlohn lebst du, wenn du einen normalen Haushalt führst am Limit. Und musst monatelang sparen, um dir was gönnen zu können.

Es kann aber auch passieren dass man die beiden Jobs miteinander anpasst. Ich würde mich da vorher genaustens infomieren bevor du die Zweitstelle annimmst.


Bearbeitet von x Deluxe Boy x3 (11.04.2014, 08:07:05)
_________________________
Mit freundlichen Grüßen

x Deluxe Boy x3

- Foto-Teammitglied -

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Re: Steuerrechtliche Frage [Re: Misterious] - #2653919 - 11.04.2014, 12:04:02
Wilco

Registriert: 12.08.2009
Beiträge: 612
Antwort auf: Misterious
Ich war die ersten sechs Monate und auch die Zeit davor jeweils in Steuerklasse 1, bzw. muss(TE?) keine Steuern zahlen. Wie das aktuell aussieht, weiß ich auch nicht. Steuerklasse ist für mich Steuerklasse, das sagt mir gar nichts. Aber irgendwas muss sich theoretisch ja für mich geändert haben... Naja. :-|

Eine Rente (egal welcher Art) zählt auch zu den steuerpflichtigen Beträgen, meist unter dem Stichwort "sonstige Einkünfte". Dadurch würde ich nun schätzen, dass deine erste Lohnsteuerkarte (und damit Lohnsteuerklasse I) geblockt ist. Allerdings wirst du mit deinen 14€ pro Monat zu 100% nicht den Grundfreibetrag der Steuerklasse übersteigen. Dieser liegt für 2013 bei 8.130 € und für 2014 bei 8.354 € pro Jahr. Sprich dort wird schon einmal nichts versteuert, sofern du nur diese Einkünfte auf der ersten Lohnkarte (wovon ich bei einem Schüler mal ausgehe) stehen hast.

Wenn's nun um deinen Minijob geht, wäre die Frage wohl, ob dein Arbeitgeber deinen Lohn pauschal mit 2% versteuert, denn dann könntest du ohne Lohnsteuerkarte arbeiten oder ob er dies nicht tut, dann wird es über deine Lohnsteuerkarte versteuert. Da nun deine erste Lohnsteuerkarte schon geblockt ist, würde ich tippen, dass dies nun automatisch auf neuer Steuerkarte geschieht und damit bist du dann automatisch in der Steuerklasse VI.

Ich würde in dem Fall mal deinen Arbeitgeber fragen oder im Arbeitsvertrag nachschauen, was vereinbart ist oder wurde. Du solltest auch darum bitten können, dass dein Arbeitgeber deine Einkünfte pauschal versteuert, sofern er das noch nicht tut. Das wäre wahrscheinlich am einfachsten, denn dann sparst du dir die zweite Lohnsteuerkarte.

Wenn es nun so wäre, wie ich mir das gerade zusammen reime, sprich Lohnsteuerkarte I durch Rente belegt und geblockt, dein Arbeitgeber versteuert nicht pauschal mit 2%, sondern lässt dich über die Lohnsteuerkarte arbeiten, musst du am Ende noch immer keine Steuern zahlen. Allerdings wäre der Aufwand dann größer. Du könntest dann deinen Freibetrag aus der ersten Steuerklasse auf den in der zweiten Steuerklasse (in dem Fall Steuerklasse VI) übertragen lassen. Wenn du im Schnitt nur 14€ pro Monat durch die Rente bekommst, brauchst du die vollen 8.130€ Freibetrag schließlich nicht. Dann lässt du einfach z.B. 5.500€ als Freibetrag umtragen und zahlst dann in der Steuerklasse VI auch keine Steuern. Allerdings wird dann korrespondierend dazu in der ersten Steuerklasse ein Hinzurechnungsbetrag angesetzt. Dieser Hinzurechnungsbetrag wird bei der Ermittlung der Lohnsteuer aus dem ersten Dienstverhältnis als fiktiver Arbeitslohn dem tatsächlich gezahlten Lohn hinzugerechnet, aber selbst damit sollte es bei dir zu keinen Problemen kommen, denn 5.500€ + Halbwaisenrente ergeben pro Jahr bestimmt nichts, was über die 8.130€ geht. Später muss man da vielleicht genauer rechnen und taktieren, wie man den Freibetrag am geschicktesten verteilt. [img]http://oi59.tinypic.com/2zxozdt.jpg[/img]

So erkläre ich mir als Laie jetzt deinen Fall. Professionellere Erklärungen erhälst du dann aber hoffentlich bald hinzukommend.

Was es mit den Steuerklassen auf sich hat, hat Kev schon ganz gut verlinkt. So lange du ledig bist und keine Kinder hast, stehst du wohl hauptsächlich in der Steuerklasse I. Zusätzliche Arbeitsverhältnisse (Minijobs), die nicht pauschal vom Arbeitgeber versteuert werden und über die Lohnsteuerkarte laufen, führen dann dazu, dass man damit in Steuerklasse VI landet. Alles dazwischen ist für Verheiratete oder Menschen mit Kindern und ermöglicht damit im besten Fall Steuerersparnis für eben diese Personen, denn Ehe und Kinder sind uns schließlich heilig.


Bearbeitet von xXsmartlXx (15.04.2014, 12:42:40)
Bearbeitungsgrund: Ei schon gefunden

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Moderator(en):  Misterious, Plueschzombie